IndustrieTreff - Endlich einheitliches Logo für ?ohne Gentechnik?-Produkte!

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Endlich einheitliches Logo für ?ohne Gentechnik?-Produkte!

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Endlich einheitliches Logo für "ohne Gentechnik"-Produkte!

(pressrelations) - >Anlässlich der Präsentation des einheitlichen "ohne Gentechnik"-Logos in München erklärt das für Verbraucherschutz zuständige Mitglied von Frank-Walter Steinmeiers Wahlkampfteam, Dr. Barbara Hendricks:

Endlich! Unsere Forderung nach einem einheitlichen Logo für "ohne Gentechnik"-Produkte wird nun, nach etwa einjährigem Drängeln, umgesetzt. Der Wiedererkennungseffekt bringt schnelle Orientierung für Verbraucher, weil sie wissen: Bei Fleisch, Milch und Eiern und daraus hergestellten Lebensmitteln mit diesem Logo wird auf die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen komplett verzichtet, auch bei der Fütterung von Tieren. Das Logo bringt Erleichterungen für die Anbieter, denn es soll kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Mit der dringend erforderlichen Informationskampagne zur Begleitung der Einführung erwarten wir einen Schub für ein breiteres Angebot an "ohne Gentechnik"-Lebensmitteln. Und das heißt: Mehr Wahlfreiheit für die Verbraucher.

Wenn nun Ministerin Aigner das Logo der Öffentlichkeit vorstellt und die Lorbeeren für die auf Druck der SPD zustande gekommene "ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsregelung einsammeln will, dann kann dies nicht darüber hinweg täuschen, dass niemand weiß, wofür CDU/CSU in Sachen Grüne Gentechnik stehen. Mit unrichtigen Darstellungen haben Unionspolitiker immer wieder versucht, die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung in Misskredit zu bringen. Und im Wahlprogramm von CDU/CSU sollen unkonkrete Floskeln darüber hinweg täuschen, dass die CDU für einen kritiklos gentechnikfreundlichen Kurs steht und die CSU zwar in Bayern gentechnikkritisch blinkt, aber in Berlin, wenn es um die Realisierung geht, gentechnikfreundlich abbiegt und der SPD in den Rücken fällt.

Bei der SPD wissen die Wählerinnen und Wähler woran sie sind: Sie hat sich im Regierungsprogramm auf Wahlfreiheit in Sachen Gentechnik festgelegt. Für uns hat der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion Priorität. Wenn 80% der Verbraucherinnen und Verbraucher den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und den Einsatz in der Lebensmittelproduktion ablehnen, ist es für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelproduktion von zentraler Bedeutung, weiterhin sowohl ökologische als auch konventionell erzeugte Lebensmittel ohne gentechnische Verunreinigungen anbieten zu können.





Bereits jetzt verursacht der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen erhebliche Kosten in der gesamten Lebensmittelkette, ohne dass dem ein Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber steht. Aufwendige Maßnahmen zur Abwehr von Verunreinigungen der Warenströme, insbesondere auch von nicht zugelassenen und daher möglicherweise umwelt- oder gesundheitsschädlichen Produkten, sowie zum Nachweis der gentechnikfreien Produktion werden letztlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezahlt.

Wir sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf:

- Gentechnikfreie Regionen: Wir unterstützen die Zusammenschlüsse konventioneller oder ökologischer Erzeuger zu gentechnikfreien Regionen, denn sie bieten die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich besser gegen gentechnische Verunreinigungen zu schützen und Kosten und Aufwand für Vorsorgemaßnahmen zu sparen. Allerdings sind solche Zusammenschlüsse aufgrund des EU-Rechts bisher nicht verbindlich. Das europäische und nationale Recht muss geändert werden.

- Vorrang für Sicherheit von Mensch und Umwelt: Das Verbot des Anbaus der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 war ein wichtiger, richtiger und längst überfälliger Schritt, denn die Hinweise auf negative Umweltauswirkungen und Effekte auch auf Nichtzielorganismen wie Bienen oder Schmetterlinge mehrten sich. Die Zulassung solcher Pflanzen widerspricht dem Vorsorgeprinzip, schadet der Umwelt, der biologischen Vielfalt und der Landwirtschaft. Deshalb setzen wir uns für eine Überarbeitung der EU-Zulassungsverfahren ein. Die Unbedenklichkeit eines neuen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) für Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt und die Langzeiteffekte müssen besser überprüft werden. Und es müssen vor allem auch die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Einführung neuer Konstrukte und die Möglichkeiten und Kosten der Kontrolle bei der Zulassung berücksichtigt werden.

Die Zulassung darf auch nicht unterlaufen werden: An der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassenen GVO muss festgehalten werden. Die Einführung von Schwellenwerten für in der EU nicht sicherheitsbewertete und nicht zugelassene GVO würde das innerhalb der EU geltende Schutzniveau unterlaufen.

- Reinheit vom Acker bis zur Theke: An der Saatgutreinheit muss festgehalten werden. Die Einführung einer Toleranzschwelle auf EU-Ebene für die Kennzeichnung von GVO-haltigem Saatgut lehnen wir ab: Wo GVO drin ist, muss das auch draufstehen. Gerade beim Saatgut als erstem Glied der Produktionskette muss jeder Eintrag von Verunreinigungen verhindert werden, damit eine Anreicherung in der Kette und eine flächendeckende Verbreitung ausgeschlossen werden.

- Mehr Transparenz: Wir setzen uns für die Schließung der auf EU-Ebene bestehenden Kennzeichnungslücke bei tierischen Erzeugnissen ein. Nach derzeitigem EU-Recht müssen zwar Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen gekennzeichnet werden, aber Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit solchen Pflanzen gefüttert wurden, sind bisher nicht kennzeichnungspflichtig. Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Produkte von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden und bei welchen Produkten auf die Verfütterung von gv-Pflanzen verzichtet wurde.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Produkte wählen können, die sie haben möchten. Mit der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung auf freiwilliger Basis haben wir dazu auf nationaler Ebene die Möglichkeit geschaffen. Sie muss aber durch eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse ergänzt werden, und die Kennzeichnung darf nicht davon ablenken, dass es auch auf anderen Feldern noch Handlungsbedarf gibt.


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Datum: 10.08.2009 - 18:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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