Bundestag beschließt CO2-Grenzwerte für Kraftstoffe ab 2015
(ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Bundestag mit der am
9.10.2014 verabschiedeten Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) faktisch die Einführung von
CO2-Grenzwerten für Benzin und Diesel beschlossen hat. Gegenwärtig
werden pro Liter Benzin 2,68 kg CO2 und pro Liter Diesel 3,02 kg CO2
ausgestoßen. Ab 2015 muss der CO2-Ausstoß auf 2,59 kg/l bei Benzin
und auf 2,91 kg/l bei Diesel sinken.
Weiterhin wurde beschlossen, dass ab 2017 bei Benzin 2,57 kg/l und
bei Diesel 2,90 kg/l noch zulässig sind. Ab 2020 werden die
Grenzwerte weiter auf 2,52 kg/l bei Benzin und 2,84 kg/l bei Diesel
gesenkt. Das sind die Ergebnisse der ab 2015 geltenden Pflicht zur
Verminderung des CO2-Ausstoßes von Benzin und Diesel um 3,5 Prozent,
um 4 Prozent ab 2017 und um 6 Prozent ab 2020.
Der BDBe begrüßt, dass mit den neuen Grenzwerten für den
CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen das Verursacherprinzip eingeführt
wird. Im Gegensatz zu dem schwere Limousinen und SUVs trotz hohem
Kraftstoffverbrauch begünstigenden CO2-Label für Kfz und der
Kfz-Steuer gelten die CO2-Grenzwerte für jeden tatsächlich
verbrauchten Liter Kraftstoff.
Die beschlossenen Grenzwerte können aber nur als Einstieg
betrachtet werden. Mittelfristig müssen die Grenzwerte deutlich
gesenkt werden. Biokraftstoffe mit besonders hoher CO2-Einsparung wie
Bioethanol in Super E10 und zukünftig Super E20, besonders aber auch
ein verringerter CO2-Ausstoß bei der Gewinnung und Verarbeitung von
Erdöl, ermöglichen deutlich niedrigere Grenzwerte.
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Datum: 10.10.2014 - 09:16 Uhr
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