IndustrieTreff - Care-Energy beugt sich dem Beschluss der Bundesnetzagentur / Der beschlussmäßigen Auflage zur Anze

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Care-Energy beugt sich dem Beschluss der Bundesnetzagentur / Der beschlussmäßigen Auflage zur Anzeige gemäß § 5 EnWG wurde nachgekommen

ID: 1143886

(ots) - Care-Energy ermöglicht Bundesnetzagentur
gesichtswahrende Beendigung des fortgesetzten Versuchs, das
Unternehmen zur Anmeldung als Stromlieferant zu nötigen.

"Ein Kompromiss, bei dem beide Seiten Recht gehabt haben"

"Wir haben lange überlegt, wie wir der Bundesnetzagentur ihre
harte, umfangreiche Arbeit erleichtern können. Unser Verständnis für
das Spannungsfeld der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Wünschen anderer
großer Marktteilnehmer zu entsprechen und zugleich offiziell im Stil
einer Behörde rechtskonform agieren zu müssen, ist hoch." erklärte
Martin Richard Kristek, CEO und Inhaber der Care-Energy anlässlich
der neuen Entwicklungen im Verfahren der BNetzA gegen seine
Unternehmensgruppe. "Deshalb haben wir heute im Sinne des
Allgemeinwohls agiert und hoffentlich dem Steuerzahler weitere Kosten
unsinniger und aufgeblähter Gerichtsverfahren erspart. Wir reichen
der BNetzA die Hand und erfüllen deren beschlussmäßige Forderung nach
einer Anmeldung als Stromversorger für Privathaushalte." Mit dieser
Aussage bestätigte der CEO der Care-Energy den Versand der Meldung
nach §5 EnWG an die Bundesnetzagentur am 03.12.14 um 10:14 Uhr. Der
angeführte Beschluss ging Care-Energy am 14.11.2014 zu und
beinhaltete die formelle Forderung, bis spätestens 03.12.2014 die
Tätigkeit der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom oder
Gaslieferung), gem. §5 Satz 1 EnWG anzuzeigen - nicht mehr und nicht
weniger.

"Wir gehen davon aus, dass die BNetzA mit diesem Triumph der
formalen Betrachtung über die Realität zufrieden ist. Für uns war es
bei der Lösung des Konflikts von größter Bedeutung, dass die Spitze
der BNetzA, die mit ihrer frühen inhaltlichen, wenn auch falschen
Festlegung in dieser Angelegenheit immer wieder die Öffentlichkeit
gesucht hat, am Ende der von ihr gesetzten Frist die gewünschte




Meldung von Care-Energy öffentlich bekannt geben kann." so Kristek
weiter. "Dieser Punkt stand bei unseren Abwägungen sogar über dem
Wissen, dass die Meldung nach §5 EnWG einer genaueren inhaltlichen
Prüfung nicht standhalten würde, wir uns jedoch als gesetzestreues
Unternehmen an Beschlüsse und Forderungen einer Bundesbehörde zu
halten haben. Es gibt auch im harten Geschäftsleben am Energiemarkt
Momente, in denen man großzügig gönnen können muss. Unsere heutige
Meldung an die BNetzA ist ein solcher Moment, ganz im Sinne eines
vorweihnachtlichen Miteinanders."

Bestandteil dieses Entgegenkommens an die BNetzA ist für
Care-Energy auch gewesen, die von der BNetzA von Herzen gewünschte
Anzeige der Geschäftstätigkeit nach §5 EnWG möglichst lange aufrecht
zu erhalten. Entsprechend haben wir uns nach unserer Anzeige an die
BNetzA noch einmal intensiv mit der Frage befasst, ob wir den hohen
moralischen Ansprüchen der BNetzA nach dieser Meldung dauerhaft
gerecht werden können - die geforderte Meldung als solche hatten wir
beschlussgemäß getätigt. Das Ergebnis der intensiven Diskussion in
der Geschäftsleitung war, dass wir Care-Energy um 10:54 Uhr nach §5
EnWG als Stromlieferant für Privatkunden bei der BNetzA wieder
abgemeldet haben, denn auch die Beendigung der Tätigkeit ist
anzeigepflichtig." Mit dieser Aussage bestätigte Martin Kristek
sichtlich deprimiert den Versand der entsprechenden Anzeige zur
Beendigung nach §5 EnWG an die BNetzA, wird jedoch überlegen, ob
Care-Energy nun der am kürzesten gemeldete Stromversorger der
Geschichte ist und ein Eintrag im Guiness Buch der Rekorde damit
gerechtfertigt wäre, denn 40 Minuten Stromversorger zu sein ist schon
sehr beachtlich.

Abschließend weitete Martin Richard Kristek sein
Weihnachtsfriedenangebot an die BNetzA weiter aus: "Wir bei
Care-Energy hoffen sehr, dass die BNetzA unsere Geste richtig
auffasst. Wir haben uns auf ganzer Linie kompromissbereit gezeigt und
sie auf die persönlichen Wünsche und Befindlichkeiten der
Verantwortlichen der BNetzA eingegangen, wir sind unserer
Anzeigepflicht gemäß Beschluss nachgekommen und selbstverständlich
auch der Anzeigepflicht über die Beendigung. Die Behörde kann sich
nun offensiv und voller Stolz gegenüber den anderen Marktteilnehmern
zu diesem Thema positionieren. Wir sind sogar bereit auf alle unsere
Feststellungsklagen, Anzeigen und Schadenersatzansprüche gegen die
BNetzA zu verzichten, wenn auch die Gegenseite auf eine Fortsetzung
des kleinlichen Hick-Hacks verzichtet. Selbst bei den Gerichtskosten
werden wir eine Einigung finden, die im Sinne der Steuerzahler ist,
die für die mühselige Arbeit der BNetzA bezahlen. Diese wird nicht
einfacher werden, wenn die BNetzA sich nun mit ganzer Kraft auf die
Kontrolle der Neuausrichtung von E.ON konzentrieren muss und das im
Sinne des preußischen Beamtentums am Rhein.

Schließlich handelt es sich bei der E.ON Neuausrichtung auf
Energiedienstleistungen, dezentrale Versorgung und Ökoenergie um eine
schlichte Kopie des Care-Energy Geschäftsmodells, welches einmal mehr
bestätigt, dass Care-Energy Trends und neue Märkte vorgibt.

Schön ist, dass Care-Energy gleich mit wirtschaftlichen Elementen
antwortet:

LEIPZIG: Große Eröffnungsaktion 0,00 Cent pro kWh

Am 18.12.2014 11:00 Uhr eröffnen wir offiziell unseren neuen

Care-Energy Shop Leipzig I PROMENADEN
Willy-Brandt-Platz 7, 04109 Leipzig, Germany
http://www.promenaden-hauptbahnhof-leipzig.de/

Alle Shop-Besucher welche am 18.12.2014 in der Zeit von 11:00 bis
15:00 Uhr direkt im Shop Neukunde bei Care-Energy werden (Energie aus
Strom und Gas), erhalten die Energie aus Strom bis max 10.000 kWh p.a
für 0,00 Cent pro kWh plus 9,90 Euro monatlicher Grundgebühr für 12
Monate.

FAZIT: Für Kunden der Care-Energy ändert sich nichts. Ein
Energiedienstleister bleibt ein Energiedienstleister, aber
beschlussmäßigen Forderungen einer Bundesbehörde gilt es
nachzukommen, auch wenn der Amtsschimmel wiehert.



Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
Leiter Public Affairs
Mitglied der Geschäftsleitung
Care-Energy Holding GmbH

Mail: Marc.Maerz(at)Care-Energy.de
Mobil: 0151 42260332

Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg


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Datum: 03.12.2014 - 14:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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