IndustrieTreff - NABU ruft zum sachlichen Umgang bei Vorfällen in den Wolfsgebieten auf

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NABU ruft zum sachlichen Umgang bei Vorfällen in den Wolfsgebieten auf

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NABU ruft zum sachlichen Umgang bei Vorfällen in den Wolfsgebieten auf

(pressrelations) -
Der am 10. Januar in Hoyerswerda getötete Hund ist nicht von einem Wolf, sondern von einem anderen Hund attackiert worden. Der Schäferhundmischling ist von einer Boxerhündin getötet worden, die in einem Nachbargehege gehalten wurde. Das ist das Ergebnis einer doppelten DNA-Analyse, das am heutigen Freitag bekannt geworden ist. Zunächst war durch eine Person, die nicht im Erkennen von Wolfsspuren geschult ist, der Wolf für die tödliche Attacke verantwortlich gemacht worden. Am 10. Dezember vergangenen Jahres, nach einem schweren Verkehrsunfall bei Meißen, war der Wolf ebenfalls ins Gespräch gekommen: Dort war eine Gruppe Pferde in den Straßenverkehr geraten. Zwei Schwerverletzte und neun tote Pferde waren die Folge. Eine nicht im sächsischen Wolfsmonitoring geschulte Person hatte auch hier den Wolf kurzfristig als Täter gesehen, der die Pferde auf die Straße getrieben haben soll. Angebliche Beweise dafür wurden bis heute nicht erbracht. 2013 wurden dem Wolfsmanagement für ganz Sachsen 33 Fälle von Nutztierschäden gemeldet. In 30 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass der Wolf nachweislich nicht für den Tod der Tiere verantwortlich gemacht werden kann.

Mit Sorge beobachtet der NABU die Entwicklung vorschneller Schuldzuweisungen in Richtung Wolf. "Insgesamt ist die Situation unverändert: eine gute Nachbarschaft von Mensch und Wolf ist möglich. Dem Wolf dürfen nur nicht Taten in die Schuhe geschoben werden, die er nicht verursacht hat", sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Tatsächlich sei es schwierig, die Spuren von Wolf und wolfsgroßen Hunden zu unterscheiden. Aus diesem Grund bestehe in den Wolfsgebieten ein Netz aus geschulten Gutachtern der Naturschutzbehörden. Bathen: " Es ist nicht leicht, einen Wolf sofort als solchen erkennen zu können. Daher ist es wichtig, nicht voreilig ein Urteil abzugeben, sondern sich mit den Experten zu beraten."

Stellt sich heraus, dass der Wolf als Verursachen nicht auszuschließen ist, haben die Geschädigten einen Anspruch auf Ausgleichsgelder nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz (§ 40 Abs. 6). Der NABU befürwortet dieses System einer gründlichen Untersuchung von Verdachtsfällen. Entscheidend ist, dass bis zum Abschluss einer Untersuchung das Ergebnis offen gehalten wird und keine unbegründeten Vorverteilungen ausgesprochen werden.





Seit 2000 gibt es wieder frei lebende Wölfe in Deutschland. Durch die Schutzbemühungen haben sich zwischen Nordsee und Tschechien 25 Rudel entwickelt. Die Population hat eine Größe von etwa 100 erwachsenen Wölfen und gilt als stark gefährdet. Der Wolf genießt national wie international einen strengen Schutz.


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Datum: 17.12.2014 - 06:15 Uhr
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