IndustrieTreff - Energieausweis: mehr Orientierung bei der Immobiliensuche / Die Energieeffizienzklassen für Gebäud

IndustrieTreff

Energieausweis: mehr Orientierung bei der Immobiliensuche /
Die Energieeffizienzklassen für Gebäude und was sie bedeuten

ID: 1159360

(ots) - Energieeffizienzklassen helfen Verbrauchern, den
Energieverbrauch eines Produkts einzuschätzen. Auch bei Kauf und
Anmietung einer Immobilie können sie sich daran orientieren. Die
Deutsche Energie-Agentur (dena) erklärt, auf was man dabei achten
muss und wie man besonders energiesparende Immobilien erkennt.

Beim Kauf von Kühlschränken, Fernsehern und anderen Elektrogeräten
gehört die Farbskala von grün bis rot mit einer Klasseneinteilung
nach Buchstaben schon seit Langem zum vertrauten Bild. Die
Effizienzklasse für Gebäude ist in der Regel im Energieausweis
nachzulesen. Alle Energieausweise, die seit dem 1. Mai 2014
ausgestellt wurden, müssen die entsprechende Klassifizierung mit
Buchstaben enthalten.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Energiebedarfs-
und als Energieverbrauchsausweis. Je nach Variante orientiert sich
die Effizienzklasse entweder am Energiebedarf oder am
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung pro Quadratmeter
und Jahr. Während Immobilien mit einem niedrigen Endenergiebedarf
oder -verbrauch von unter 30 Kilowattstunden (kWh) in die Klasse A+
eingeteilt werden, landen Immobilien mit mehr als 250 kWh in der
Klasse H. Zur Orientierung: Bei neu gebauten Häusern, die nach
modernen energetischen Standards errichtet wurden, liegt der
durchschnittliche Energiebedarf für Heizung und Warmwasser bei etwa
50 kWh - dies entspricht der Effizienzklasse B.

Alle vor dem 1. Mai erstellten Energieausweise ohne
Effizienzklassen sind weiterhin gültig. Nach zehn Jahren muss jedoch
turnusmäßig ein neuer Ausweis erstellt werden. Die älteren
Energieausweise enthalten nur eine Farbskala von grün bis rot ohne
Klasseneinteilung. Ist das Gebäude im grünen Bereich eingestuft, ist
dies eine gute Voraussetzung für einen geringen Energieverbrauch.




Eine Einstufung im tiefroten Bereich lässt dagegen erwarten, dass für
das Heizen sehr viel Energie aufgewendet werden muss und hohe
Nebenkosten anfallen.

Besonders aussagekräftig: der Energiebedarfsausweis

Welche Ausweisvariante für eine Immobilie erstellt wurde, hängt
vom Gebäudetyp und der Entscheidung des Eigentümers ab. Besonders
aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis. Dieser beruht auf einer
eingehenden Expertenuntersuchung von Heizung und Bausubstanz des
Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis gibt dagegen lediglich den
durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei
Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von den individuellen
Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und
dementsprechend wenig heizt, verbraucht auch weniger. Dies kann zu
irreführend niedrigen Werten führen.

Mehr Informationen zur Energieeinsparverordnung und zum
Energieausweis unter www.zukunft-haus.info.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699,
E-Mail: draeke(at)dena.de, Internet: www.dena.de


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  MEP Werke verstärken Corporate Social Responsibility Aktivitäten
Branchenlösung ''Initiative Tierwohl'': Guter Ansatz, mangelhafte Umsetzung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.01.2015 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1159360
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 960 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Energieausweis: mehr Orientierung bei der Immobiliensuche /
Die Energieeffizienzklassen für Gebäude und was sie bedeuten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)



Service


Bundesweiter Dienstleister nach DGUV Vorschrift 3.
Wir prüfen bundesweit nach DGUV V3.

Login