Energieausweis: mehr Orientierung bei der Immobiliensuche /
Die Energieeffizienzklassen für Gebäude und was sie bedeuten
(ots) - Energieeffizienzklassen helfen Verbrauchern, den 
Energieverbrauch eines Produkts einzuschätzen. Auch bei Kauf und 
Anmietung einer Immobilie können sie sich daran orientieren. Die 
Deutsche Energie-Agentur (dena) erklärt, auf was man dabei achten 
muss und wie man besonders energiesparende Immobilien erkennt.
   Beim Kauf von Kühlschränken, Fernsehern und anderen Elektrogeräten
gehört die Farbskala von grün bis rot mit einer Klasseneinteilung 
nach Buchstaben schon seit Langem zum vertrauten Bild. Die 
Effizienzklasse für Gebäude ist in der Regel im Energieausweis 
nachzulesen. Alle Energieausweise, die seit dem 1. Mai 2014 
ausgestellt wurden, müssen die entsprechende Klassifizierung mit 
Buchstaben enthalten.
   Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Energiebedarfs- 
und als Energieverbrauchsausweis. Je nach Variante orientiert sich 
die Effizienzklasse entweder am Energiebedarf oder am 
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung pro Quadratmeter
und Jahr. Während Immobilien mit einem niedrigen Endenergiebedarf 
oder -verbrauch von unter 30 Kilowattstunden (kWh) in die Klasse A+ 
eingeteilt werden, landen Immobilien mit mehr als 250 kWh in der 
Klasse H. Zur Orientierung: Bei neu gebauten Häusern, die nach 
modernen energetischen Standards errichtet wurden, liegt der 
durchschnittliche Energiebedarf für Heizung und Warmwasser bei etwa 
50 kWh - dies entspricht der Effizienzklasse B.
   Alle vor dem 1. Mai erstellten Energieausweise ohne 
Effizienzklassen sind weiterhin gültig. Nach zehn Jahren muss jedoch 
turnusmäßig ein neuer Ausweis erstellt werden. Die älteren 
Energieausweise enthalten nur eine Farbskala von grün bis rot ohne 
Klasseneinteilung. Ist das Gebäude im grünen Bereich eingestuft, ist 
dies eine gute Voraussetzung für einen geringen Energieverbrauch. 
Eine Einstufung im tiefroten Bereich lässt dagegen erwarten, dass für
das Heizen sehr viel Energie aufgewendet werden muss und hohe 
Nebenkosten anfallen.
   Besonders aussagekräftig: der Energiebedarfsausweis 
   Welche Ausweisvariante für eine Immobilie erstellt wurde, hängt 
vom Gebäudetyp und der Entscheidung des Eigentümers ab. Besonders 
aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis. Dieser beruht auf einer
eingehenden Expertenuntersuchung von Heizung und Bausubstanz des 
Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis gibt dagegen lediglich den 
durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei 
Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von den individuellen 
Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und 
dementsprechend wenig heizt, verbraucht auch weniger. Dies kann zu 
irreführend niedrigen Werten führen.
   Mehr Informationen zur Energieeinsparverordnung und zum 
Energieausweis unter www.zukunft-haus.info.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße 
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, 
E-Mail: draeke(at)dena.de, Internet: www.dena.de
      
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Datum: 13.01.2015 - 12:10 Uhr
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