IndustrieTreff - Stromkosten im Schnitt 116 Euro p. a. höher als Hartz-IV-Regelleistung

IndustrieTreff

Stromkosten im Schnitt 116 Euro p. a. höher als Hartz-IV-Regelleistung

ID: 1173483

(ots) -
Tatsächliche Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als
ALG-II-Regelsatz / Rheinland-Pfälzer mit größter Kostenlücke von 138
Euro jährlich / Hohe Stromkosten und viele ALG-II-Empfänger in
Ostdeutschland

Hartz-IV-Empfänger zahlen im Jahr 116 Euro mehr für Strom1) als
der ALG-II-Regelsatz2) abdeckt. Gleichzeitig ist es für Empfänger von
Arbeitslosengeld II aufgrund ihrer geringen Bonität schwierig von der
Stromgrundversorgung zu einem günstigeren Alternativanbieter zu
wechseln, um so im Schnitt knapp 90 Euro pro Jahr zu sparen.

Das ergibt eine Analyse von CHECK24.de. Besonders betroffen sind
Verbraucher aus den östlichen Bundesländern. Dort beziehen zehn
Prozent der Bevölkerung Hartz IV, in Westdeutschland sind es nur 6,4
Prozent.3) Außerdem ist der Strompreis in Ostdeutschland
durchschnittlich um 3,8 Prozent höher als in Westdeutschland.

Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als Hartz-IV-Satz
für Energie

Eine alleinstehende Person zahlt im Bundesdurchschnitt 43,02 Euro
monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist
jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein
Betrag von 33,36 Euro vorgesehen. Somit müssen Bezieher von ALG II
9,66 Euro pro Monat (29 Prozent bzw. 116 Euro p. a.) in anderen
Bereichen wie Nahrungsmittel und Kleidung einsparen.

Größte Differenz zwischen Regelsatz und Stromkosten in
Rheinland-Pfalz

Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz haben bundesweit die größte
Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro Monat um 11,54 Euro (35
Prozent) höher als die Bemessung für Energiekosten bei Hartz IV -
dadurch entsteht eine Kostenlücke von 138 Euro im Jahr.

Hartz-IV-Empfänger aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Differenz zwischen Regelsatz




und durchschnittlichem Strompreis monatlich bei 4,55 Euro (14
Prozent). Tatsächlich reicht in keinem deutschen Bundesland die
Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu
decken.

Kostenlücke im Osten größer als im Westen

Besonders betroffen sind Verbraucher aus den östlichen
Bundesländern: Dort beziehen zehn Prozent der Bevölkerung Hartz IV,
in Westdeutschland liegt der Anteil nur bei 6,4 Prozent. Gleichzeitig
ist der Strom im Schnitt 3,8 Prozent teurer als in Westdeutschland.
Durchschnittlich bezahlen ostdeutsche Haushalte 43,85 Euro im Monat
für Strom, das sind 10,49 Euro (31 Prozent) mehr als im
ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind. In
Westdeutschland liegt die Differenz nur bei 8,89 Euro (27 Prozent).
Dort kostet der Strom monatlich im Schnitt 42,25 Euro.

Stromanbieterwechsel für Verbraucher mit geringer Bonität kaum
möglich

Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem
Alternativanbieter sparen Single-Haushalte in Deutschland im Jahr
durchschnittlich 88,56 Euro bei den Stromkosten ein (427,68 Euro
statt 516,24 Euro). Haushalte mit einem Verbrauch von 1.500 kWh, die
im vergangenen Jahr über CHECK24.de ihren Stromanbieter gewechselt
haben, sparten im Schnitt sogar 141,38 Euro.4)

Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zu einem günstigeren
Anbieter ist für Verbraucher mit geringer Bonität (zum Beispiel
ALG-II-Bezieher, Arbeitslose) jedoch kaum möglich. "Für
Hartz-IV-Empfänger lohnt sich ein Wechsel zu einem
Alternativversorger besonders, um die Kostenlücke zwischen Regelsatz
und tatsächlichen Kosten zu verringern", sagt Isabel Wendorff vom
Vergleichsportal CHECK24.de. "Allerdings werden sie in den meisten
Fällen nach der Bonitätsprüfung vom Anbieter abgelehnt und müssen im
teureren Grundversorgungstarif bleiben."

Für einkommensschwache Haushalte ist es daher nicht einfach den
Energieanbieter zu wechseln: Meist werden den Verbrauchern nur
Vorauskasse-Tarife angeboten - viele können es sich jedoch nicht
leisten, Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.

1)Durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts:
1.500 kWh, Preise ausgehend vom Grundversorgungstarif. Tabellen
verfügbar unter http://ots.de/GYnxH

2)Quelle: Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und
Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung;
Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt monatlich 399
Euro (8,36 Prozent von 399 Euro = 33,36 Euro); Quelle:
http://www.hartziv.org/regelbedarf.html, aufgerufen am 12. Februar
2015

3)Statista, Stand September 2014; Quelle: http://ots.de/QA1Bv;
aufgerufen am 11.02.2015

4)Gilt für Tarife mit Bonus

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katharina.reichel(at)check24.de

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isabel.wendorff(at)check24.de


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Datum: 16.02.2015 - 07:30 Uhr
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