IndustrieTreff - Bahnbrechendes Urteil des LG Köln zu EEG-Zahlungen und Energiedienstleistungen bestätigt Care-Ener

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Bahnbrechendes Urteil des LG Köln zu EEG-Zahlungen und Energiedienstleistungen bestätigt Care-Energy Positionen in vollem Umfang

ID: 1182509

(ots) - Das Landgericht Köln hat in einem Verfahren der
Care-Energy (Az 28 O 419/14) den Status der Care-Energy
Energiedienstleistungs GmbH als Energiedienstleister bestätigt und
zugleich Spekulationen über Zahlungsverpflichtungen eines
Energiedienstleisters bezüglich der EEG-Umlage sowie bezüglich einer
möglichen Kundenhaftung für die EEG-Umlage untersagt.

Derartige Falschaussagen seien auch nicht durch das Recht auf
Meinungsfreiheit und auf das Anstellen (unsinniger) Spekulationen
gedeckt, da das Recht eines Unternehmens wie Care-Energy nicht mit
falschen Tatsachenbehauptungen bzw. Spekulationen diskreditiert zu
werden, stärker wiegt.

Inhaltlich ist die Urteilsbegründung eine Ohrfeige für alle
Kritiker der Care-Energy Energiedienstleistung. Wörtlich heißt es:
Care-Energy "ist ein Unternehmen, das in den Bereichen der
Energieversorgung mit Nutzenergie aus ökologischem Strom und der
Energiedienstleistung sowie der Elektromobilität tätig ist." Zugleich
stellt das LG Köln korrekter Weise fest, dass nach § 37 Abs. 2 EEG
a.F. ausschließlich Elektrizitätsunternehmen die EEG-Umlage schulden,
welche Strom an Letztverbraucher lieferten. Entsprechend trifft eine
EEG-Zahlungsverpflichtung auf die Care-Energy Energiedienstleistungs
GmbH, den Vertragspartner der Kunden, die die Nutzenergielieferung
organisiert, nicht zu.

In diesem Zusammenhang verbot das LG Köln ausdrücklich
Behauptungen und Spekulationen darüber, dass Netzbetreiber eine
angeblich geschuldete EEG-Umlage unter irgendwelchen Umständen direkt
von Care-Energy Kunden fordern könnte.

Die Urteilsbegründung ist auch ein Schlag für die
Bundesnetzagentur (BNetzA), die seit Jahren versucht, den
Energiedienstleister Care-Energy zu einer Anmeldung als reiner
Stromlieferant an Privatkunden zu zwingen. Insbesondere die




Behauptung, Care-Energy würde Strom und keine Nutzenergie liefern,
wird der BNetzA in den anstehenden Verfahren angesichts der
juristischen Würdigung durch das LG Köln schwer fallen. Unklar
bleibt, warum die vermeintlich fachkundige BNetzA Zwangsgelder wegen
der nicht erfolgten Anmeldung als Stromversorger gegen den
Energiedienstleister Care-Energy verhängt. Care-Energy hatte auch in
den zu diesem Thema laufenden Gerichtsverfahren die Ansicht des LG
Köln vertreten und mehrere Gesprächsangebote an die BNetzA
unterbreitet, die diese noch nicht einmal beantwortet hat. Eine
Reaktion der BNetzA auf das Kölner Urteil steht indes noch aus.

Unklar bleibt auch die Motivationslage der BNetzA darauf zu
drängen, dass die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH eine
Meldung als Stromversorger abgibt, obwohl Care-Energy mit der
Strombelieferung für die Energiedienstleistung ein Unternehmen
beauftragt hat, welches als Stromversorger gemeldet ist und die
EEG-Umlage abführt. "Wir haben im Lauf der Jahre der unsinnigen
Verfolgung von Care-Energy durch die BNetzA das Vertrauen in die
Objektivität dieser Behörde verloren," so Martin Kristek, Inhaber und
CEO der Care-Energy Unternehmensgruppe. "Das LG Köln und andere
kundige Stellen bescheinigen uns, Energiedienstleister zu sein, nur
die BNetzA ignoriert alle Tatsachen. Die einzigen potentiellen
Nutznießer dieser ebenso unsinnigen wie sturen Haltung sind
Übertragungsnetzbetreiber aus dem Regelungsbereich der BNetzA. Diese
haben vergeblich versucht ein Unternehmen unserer Care-Energy Gruppe
vor dem LG Hamburg auf Zahlung der EEG-Umlage zu verklagen." Da kein
Unternehmen der Care-Energy Gruppe Letztverbraucher mit Strom
beliefert, scheiterten die ÜNB mit ihrer Millionenklage
erwartungsgemäß und verzichteten auf eine mögliche Revision, wodurch
das Urteil rechtskräftig ist. "An dieser Stelle passen das Verhalten
der ÜNB und das Beharren der BNetzA auf einer unsinnigen Position
zusammen. Wäre die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH wie von
der BNetzA behauptet ein Stromversorger und kein
Energiedienstleister, könnten die ÜNB die EEG-Umlage von diesem
Unternehmen fordern. Die ÜNB könnten somit sogar doppelt kassieren,
da die Umlage bereits von den durch Care-Energy beauftragten
Lieferanten abgeführt wird. Ob geplant oder nicht: Die Fehler der
BNetzA kommen den ÜNB entgegen, die die Energiedienstleistung der
Care-Energy Gruppe für die Kunden ebenfalls nicht wahrhaben wollen
und einen Adressaten für die nächste unsinnige EEG-Forderung gegen
Care-Energy suchen. Dieser Zusammenhang sollte in Politik, Medien und
Öffentlichkeit stärker gewürdigt werden. Wir werden diese
Zusammenhänge anlässlich der bevorstehenden Vorstellung unseres
Tätigkeitsberichtes jedenfalls deutlich herausstellen und die
Zusammenhänge dokumentieren."



Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs
Mitglied der Geschäftsleitung

Mail: Marc.Maerz(at)Care-Energy.de
Mobil: 0151 42260332


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Datum: 06.03.2015 - 10:22 Uhr
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