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Viertes GRÜNES ZukunftsEnergie und Klimaschutzgesetz Vorrang für erneuerbare Energien in der Landesplanung

ID: 118712

Viertes GRÜNES ZukunftsEnergie und Klimaschutzgesetz Vorrang für erneuerbare Energien in der Landesplanung

(pressrelations) - >Mit unserem vierten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetz setzen wir den entscheidenden Hebel an, um den erneuerbaren Energien auch landesplanerisch Vorrang zu verschaffen und gleichzeitig ineffiziente Großkraftwerksprojekte zu verhindern. Um die dringend notwendige CO2-Reduzierung zu erreichen, nimmt dieser Gesetzentwurf auch Einfluss auf geplante Großkraftwerke wie Staudinger sowie die Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur. So soll kein Flächenverbrauch mehr genehmigt werden, wenn es nicht an einer anderen Stelle zu einer Verringerung der Siedlungs- und Verkehrsflächen kommt", fasst der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, die Vorschläge der GRÜNEN zur Änderung des hessischen Landesplanungsgesetzes zusammen.

"Dieses Gesetz sorgt durch eine klare Steuerung der hessischen Landes- und Regionalplanung dafür, dass sich Zukunftsenergie- und Klimaschutzziele, die diesen Namen verdienen, erreichen lassen", erläutert Al-Wazir. "Dafür verankern wir erstmals in Hessen gesetzlich Grundsätze der Raumordnung, die Hand in Hand mit anderen Gesetzen, Haushaltsanträgen und weiteren parlamentarischen Initiativen dazu beitragen, den hessischen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, die hessische Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen und mit einem Bündel von Maßnahmen 40.000 zusätzliche Jobs im Umweltbereich zu schaffen."

"Beispiele wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt, wo schon heute rund 20 Prozent des Strombedarfs mit erneuerbaren Energien erzeugt werden, zeigen, dass auch im Binnenland riesige Potenziale zur Erzeugung umweltfreundlichen Windstroms bestehen. Diese müssen endlich auch in Hessen genutzt werden", erklärt der planungspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, zum Gesetzentwurf. "Wir wollen, dass in Hessen bis 2020 eine Stromleistung von 4.500 Megawatt aus Windkraft installiert wird. Das wären rund zehn Prozent der dann bundesweit auf dem Festland installierten Leistung und entspräche in etwa der in den hessischen Großkraftwerken Staudinger und Biblis zur Verfügung stehenden Stromerzeugungsleistung." Je nach Anlagengröße würde weniger als ein Prozent der hessischen Landesfläche ausreichen, um mit den dann hier errichteten Windkraftanlagen rund ein Viertel unseres aktuellen Stromverbrauchs abzudecken. Konflikte mit dem Naturschutz oder Wohngebieten in verdichteten Räumen könnten so weitgehend vermieden werden.





Strom: Vorrang für Wind, Energiespeicher und Kraft-Wärme-Kopplung

"Ineffiziente Steinkohlekraftwerke wie Staudinger Block 6, die nicht einmal die Hälfte der eingesetzten Primärenergie nutzen, schwerfällig an- und abgefahren werden und nur die Umwelt und das Klima langfristig belasten, sind in Zukunft vollkommen unnötig. Deshalb nutzen wir die raumordnerischen Möglichkeiten, auf der Nutzung effizienter Kraftwerke zu bestehen und diese Klimakiller zu verhindern. Der Gesetzentwurf wurde so gestaltet, dass er selbst auf Staudinger Block 6, solange es dafür keine gerichtsfeste Genehmigung gibt, noch Auswirkungen hätte", kündigt Al-Wazir an.

Mobilität und Raum: Vorrang für den Umweltverbund, weniger Straßen und Zersiedelung

"Ohne CO2-Einsparungen im Verkehrsbereich lassen sich die nationalen und internationalen Klimaschutzziele nicht erreichen. Effizientere Motoren und Elektromobilität sind wichtig, aber bei weitem nicht die einzigen notwendigen Maßnahmen, um den Klimagasausstoß des Verkehrssektors zu reduzieren", so Klose weiter. "An erster Stelle steht die Vermeidung von Verkehr durch eine Siedlungsstruktur, die kurze Wege und wohnortnahe Versorgung ermöglicht. An zweiter Stelle kommt die Verlagerung der Verkehre auf den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Fahrrad- und Fußverkehr, dem wir GRÜNE Vorrang vor dem immer weiteren Bau von Autobahnen und anderen Betonpisten einräumen. Mit dem 'Netto-Null-Prinzip' - kein Flächenverbrauch ohne Reduktion der Siedlungs- und Verkehrsfläche an anderer Stelle in gleichem Umfang - übernehmen wir ein Ziel aus Baden-Württemberg."

Landtag: Mehr Mitspracherechte bei der Landesplanung

Neben den inhaltlichen Änderungen fordern DIE GRÜNEN auch mehr Mitspracherechte des Landtags bei der Landesplanung. Tarek Al-Wazir: "Durch die in unserem Landesplanungsgesetz neu verankerten Grundsätze der Raumordnung erhält der Landtag direkteren Einfluss auf die planerischen Vorgaben."


Pressestelle der Fraktion BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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Datum: 16.09.2009 - 01:18 Uhr
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