IndustrieTreff - Weitere Kläger gegen Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C: oekostrom AG schließt sich Klag

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Weitere Kläger gegen Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C: oekostrom AG schließt sich Klage von Greenpeace Energy an

ID: 1191481

(ots) - Energieanbieter aus Deutschland und Österreich
wollen gemeinsam gegen britische Subventionen für das geplante
Atomkraftwerk Hinkley Point C klagen. Nachdem Anfang März der
Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy ankündigte, eine
entsprechende Nichtigkeitsklage vor dem zuständigen EU-Gericht
einzureichen, hat heute auch die oekostrom AG aus Österreich ihre
Klageabsicht bekanntgegeben. Die oekostrom AG, ebenfalls Anbieter von
hundertprozentigem Ökostrom und Verfechterin einer grünen
Energiezukunft, sieht wie Greenpeace Energy in der Genehmigung der
Beihilfen durch die EU-Kommission einen Verstoß gegen das europäische
Wettbewerbsrecht. Dies dürfe kein Modell werden für weitere geplante
AKW-Projekte, etwa in Ungarn und Tschechien.

"Wir freuen uns über die Klagebereitschaft der oekostrom AG", sagt
Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann, "denn je mehr Kläger
hinzukommen, desto größer werden die juristischen Erfolgsaussichten
gegen die wettbewerbsverzerrenden Beihilfen für Hinkley Point C."
Greenpeace Energy und die oekostrom AG planen nun, im bevorstehenden
Verfahren eine so genannte Klagegemeinschaft zu bilden. Das bedeutet,
dass die Unternehmen eine gemeinsame Klageschrift erstellen lassen,
in denen sie jeweils ihre eigene unmittelbare wirtschaftliche
Betroffenheit durch die Entscheidung der Kommission darlegen.

"Wir sind zuversichtlich, dass sich weitere Unternehmen in den
nächsten Wochen offiziell zu rechtlichen Schritten gegen die
Hinkley-Beihilfen bekennen und sich der Klageallianz anschließen
werden", sagt Sönke Tangermann. So erwägen auch kommunale
Energieversorger wie die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, sich an der
Klage zu beteiligen. Auf staatlicher Ebene will Österreich gegen die
von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen juristisch vorgehen.
Luxemburg hat angekündigt, die österreichische Klage unterstützen zu




wollen.

"Je mehr konkrete Klagen es gibt, desto höher der Druck auf die
deutsche Politik, sich ebenfalls zu Hinkley Point C zu
positionieren", sagt Sönke Tangermann. Am heutigen Donnerstag befasst
sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Fall. Die Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen und der Linken fordern die Bundesregierung auf,
ebenfalls gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für Hinkley
Point C auf den Weg rechtlich vorzugehen.

"Die Bundesregierung muss die Verbraucher und auch die
Erneuerbaren-Branche in Deutschland vor drohenden Belastungen durch
hochsubventionierten Atomstrom aus dem Ausland schützen", sagt Sönke
Tangermann. "Wir fordern von Wirtschaftsminister Gabriel deshalb,
dass er seiner Ablehnung für staatliche geförderter Atomprojekte
jetzt Taten folgen lässt." Gabriel hatte - kurz nach der
Klageankündigung von Greenpeace Energy - auf einem Treffen der
EU-Energieminister Anfang März betont, Deutschland werde nicht
zustimmen, dass die Atomenergie in Europa durch öffentliche Gelder
gefördert wird.

Die Vergütung für Hinkley Point C liegt weit über denen für
erneuerbare Energien in Deutschland. Das Atomkraftwerk könnte
aufgrund der Garantievergütung unabhängig von der Nachfrage große
Mengen Atomstrom in den Markt drücken. Dadurch würden die
Börsenpreise für Strom sowohl in Großbritannien, als auch - durch
grenzüberschreitenden Stromhandel - in Deutschland sinken.

Greenpeace Energy hat im Rahmen seiner Klagevorbereitung in einem
wissenschaftlichen Gutachten untersuchen lassen, welche konkreten
Folgen der hochsubventionierte AKW-Bau in Großbritannien für den
europäischen und deutschen Strommarkt hätte. Ergebnis der Analyse
ist unter anderem, dass engagierte Ökostromanbieter in Deutschland
spürbare Wettbewerbsnachteile erleiden, weil sie ihren Strom nicht an
der Börse, sondern direkt bei Betreibern von Windkraft- oder
Solaranlagen einkaufen. Zudem müssten Verbraucher in Deutschland
wegen Hinkley Point C eine höhere EEG-Umlage zahlen. Denn das System
zur Förderung der Erneuerbaren Energien finanziert Anlagenbetreibern
den Abstand zwischen festen EEG-Fördersätzen und dem Börsenpreis.
Sinken die Marktpreise, so wird eine entsprechend höhere
Ausgleichszahlung über das EEG-Konto fällig.

Juristisch vertreten werden Greenpeace Energy und die oekostrom AG
mit ihrer Gemeinschaftsklage von der auf Energie- und Beihilferecht
spezialisierten, international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Becker
Büttner Held. Ihre Klage wollen die Unternehmen in den kommenden
Wochen beim EU-Gericht in Luxemburg einreichen.

Mehr Informationen und Hintergründe zu den Beihilfen für Hinkley
Point C unter www.no-point.de sowie unter
www.greenpeace-energy.de/presse. Kontakt und Infos zur oekostrom AG
unter www.oekostrom.at.



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 040 / 808 110 - 658
christoph.rasch(at)greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de


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Datum: 26.03.2015 - 08:30 Uhr
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