IndustrieTreff - Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft

IndustrieTreff

Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft

ID: 1204551

(ots) - Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund
kritisieren fehlende Überwachung durch die Landes- und Bundesbehörden
- Mehrheit der Immobilien-Anbieter verweigert Angaben zur
Energieeffizienz von Wohnobjekten

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und
Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen
Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der
Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach
wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen
statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und
der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen
Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie
ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die
Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt.

"Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach
Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt
hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser
Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Bund und Länder müssen
dringend klären, wie sie durch wirksame Kontrollen sicherstellen,
dass den Immobilienkunden vor dem Kauf bzw. der Miete die
Informationen zum Energieverbrauch vorliegen." Resch fordert die
Bundesregierung außerdem dazu auf, im Rahmen der im Jahr 2016
geplanten Überarbeitung der EnEV Ausnahmeregelungen zum
Energieausweis bei der Bewerbung von Immobilien zu streichen und
gesetzliche Voraussetzungen für einen erleichterten Vollzug zu
schaffen.

Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden
durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die
Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine




anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier
Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig
werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der
Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei
konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.

Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten
vorgelegt wird, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Dazu Ulrich
Ropertz, Geschäftsführer des DMB: "Der Energieausweis bleibt auch
weiterhin ein Papiertiger. Die seit einem Jahr bestehende
Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen wird von Vermietern
und Maklern nicht ernst genommen."

Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München,
Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei
Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht
wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf
Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen
Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst
auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus
Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
Viele Wohnungssuchende erhalten keine Informationen zum energetischen
Zustand des Gebäudes. Die Wohnungsanbieter verweigern sich diesem
wichtigen Transparenzinstrument.

Ropertz: "Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen
Vermietern besonders groß zu sein. Bei 80 Prozent der von Maklern
bzw. bei 75 Prozent der von Wohnungsunternehmen angebotenen Wohnungen
wird der Energieausweis nicht unaufgefordert vorgelegt. Hier werden
die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und
Sanktionen sind deshalb dringend notwendig."

In einer aktuellen Untersuchung von insgesamt 3.532
Immobilienanzeigen stellte die DUH eine alarmierend schlechte
Umsetzung der Kennzeichnungsvorschrift fest. Nur bei 1.056 von 1.600
untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter
wurde der Endenergiekennwert angegeben, dies entspricht 66 Prozent.
Bei den 1.932 geprüften Angeboten privater Vermieter bzw. Verkäufer
war die Quote nochmals um Größenordnungen schlechter. Ganze 279
Angebote - dies entspricht 14 Prozent der privaten Immobilienangebote
- enthielten die erforderlichen Informationen. Damit liegt die
Gesamtquote vorbildlich gekennzeichneter Werbeanzeigen bei nur 38
Prozent.

Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben
zum Energiebedarf bzw. -verbrauch beworben werden dürfen, wenn der
Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag.
Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese
Ausnahmeregelung.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: "Es ist sehr
ärgerlich, dass dieses Schlupfloch von vielen gewerblichen Anbietern
schamlos ausgenutzt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der meist wenige
Tage später stattfindenden Besichtigung muss ja der Energieausweis
vorliegen. Stichprobenhafte Kontrollen der Besichtigungstermine haben
aber gezeigt, dass dann der Energieausweis ebenfalls nicht vorgelegt
wird. Dem Verbraucher werden somit wichtige Informationen
vorenthalten, die es ihm ermöglichen sollen, neben den Anschaffungs-
oder monatlichen Mietkosten von Wohnraum auch die zu erwartenden
Kosten im laufenden Betrieb in seine Kalkulation einzubeziehen."

Die Abfrage des Kontrollverhaltens der Landesbörden bzgl. der
Einhaltung der Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien
in Zeitungen und kommerziellen Medien ergab ein ebenfalls
erschreckendes Bild. Diese werden bisher praktisch in keinem
Bundesland überwacht. Verstöße gegen die Informationspflichten können
zudem erst ab 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rheinland-Pfalz verweigert die Marktüberwachung beispielsweise mit
dem realitätsfremden Argument, dass nach eigener Auffassung die
Verpflichtung zur Angabe der Energiekennwerte "weitgehend
eingehalten" werde. Sachsen vertritt den Standpunkt,
anlassunabhängige Kontrollen von Werbeanzeigen seien gesetzlich nicht
vorgesehen. Hessen wiederum fühlt sich nicht verantwortlich, die
Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen zu
kontrollieren.

Die Ergebnisse der Wohnungsbesichtigungen durch den Deutschen
Mieterbund, das Ergebnis der bundesweiten Auswertung von
Immobilienangeboten durch die DUH sowie das Hintergrundpapier
"Regelungs- und Vollzugsdefizite zum Energieausweis in der EnEV"
finden Sie unter http://l.duh.de/p270415#download.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer Deutscher Mieterbund e.V.
Tel.: 030 223 23 35, E-Mail: Email: ulrich.ropertz(at)mieterbund.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) Mobil: 0175 / 5724833, E-Mail: sauter(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 27.04.2015 - 10:30 Uhr
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