IndustrieTreff - Nüßlein: Über Fracking-Regeln entscheidet allein das Parlament

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Nüßlein: Über Fracking-Regeln entscheidet allein das Parlament

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(ots) - Expertenkommission ist keine Genehmigungsinstanz

Der Bundestag berät derzeit über das Regelungspaket zum Umgang mit
der Fracking-Technologie. Über die darin vorgesehene
Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung
der geplanten Erprobungsmaßnahmen für das so genannte
unkonventionelle Fracking wird intensiv diskutiert. So wurde
vereinzelt sogar die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit
aufgeworfen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

"Einzig und allein das Parlament entscheidet über den künftigen
Umgang mit der Fracking-Technologie. Die Regeln sind klar: Oberste
Priorität haben der Schutz von Mensch, Umwelt und Trinkwasser. Für
das seit Jahrzehnten in Deutschland praktizierte konventionelle
Fracking setzen wir neue, viel strengere Regeln. Und das so genannte
unkonventionelle Fracking wird bis auf weiteres verboten. Weil wir
derzeit zu wenig über Risiken und Auswirkungen dieser Technologie
wissen, aber nicht von vorneherein alle Chancen für die heimische
Erdgasgewinnung ungenutzt lassen wollen, setzen wir auf den
wissenschaftlichen Sachverstand. Hierfür brauchen wir die
Expertenkommission. Sie entscheidet aber nicht über eine konkrete
kommerzielle Anwendung der Technologie, sondern spricht lediglich
Empfehlungen aus. Wer anderes behauptet, verdreht bewusst die
Tatschen - oder hat den Gesetzentwurf nicht richtig gelesen.

Sollte die Expertenkommission zum Schluss kommen, dass
unkonventionelles Fracking in einer bestimmten geologischen Formation
grundsätzlich unbedenklich ist, so ist dies nur eine Art
''Eintrittskarte'' in das formale Genehmigungsverfahren. Damit wird
aber noch nichts darüber ausgesagt, ob ein konkretes Projekt auch
tatsächlich genehmigt wird oder nicht. Das entscheiden einzig und




allein die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder. Dort
sitzt der Sachverstand und dort können die konkreten Risiken vor Ort
bewertet werden, beispielsweise im Rahmen der zwingend
vorgeschriebenen verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anstatt wenig stichhaltige verfassungstheoretische Überlegungen
anzustellen, brauchen wir weiterhin Vertrauen in den
wissenschaftlichen Sachverstand und die unabhängige Prüfkompetenz der
Länderbehörden. Dafür wird der Bundestag mit dem vom Bundesumwelt-
und Bundeswirtschaftministerium vorgelegten Regelungspaket einen
klaren und sehr strengen Rahmen setzen."

Hintergrund

Der Bundestag berät derzeit über das Regelungspaket zur
Fracking-Technologie. Beim "Fracking" werden tief liegende
Gesteinsschichten mit einem überwiegend aus Sand und Wasser
bestehenden Gemisch zur Gewinnung von Erdgas aufgebrochen. CDU/CSU
und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen gesetzlichen
Rahmen für die Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mithilfe
der sogenannten Fracking-Technologie zu schaffen.



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Datum: 05.06.2015 - 12:42 Uhr
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