IndustrieTreff - Grundsatzurteil für Wettbewerb und Verbraucher: Bundesgerichtshof macht den Weg für dezentrale Ene

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Grundsatzurteil für Wettbewerb und Verbraucher: Bundesgerichtshof macht den Weg für dezentrale Energie frei

ID: 1224257

(ots) - Immer mehr Menschen in Deutschland erzeugen und
speichern ihren eigenen Strom. Mit Konzepten wie SchwarmEnergie von
LichtBlick werden Haus-Kraftwerke mit den Energiemärkten vernetzt und
können zum Beispiel die Stromnetze stabilisieren. Für den Markterfolg
solcher Lösungen spielt die kostengünstige und intelligente Messung
der Stromflüsse eine Schlüsselrolle.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem wegweisenden Urteil zum
Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt.
Künftig können Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen - zum
Beispiel Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien -
preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.

Die in dieser Woche veröffentlichte Grundsatzentscheidung (BGH
EnVR 45/13) beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen
LichtBlick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz, der auch
Schützenhilfe vom Branchenverband BDEW erhalten hatte. Dabei war die
Rechtsauffassung von LichtBlick bereits 2012 von der
Bundesnetzagentur bestätigt worden. EWE Netz hat nun bis zum BGH
erfolglos dagegen prozessiert.

Hintergrund: Die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE hatte
versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs
ZuhauseKraftwerk in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung
des Konzerns: der fernauslesbare Stromzähler - die Schnittstelle des
Mini-Kraftwerks zum Stromnetz - sei nicht am sogenannten "zentralen
Zählerplatz" und damit an der falschen Stelle installiert.

Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz (vor allem in
Schaltschränken) eingebaut - auch damit sie vom Netz-Unternehmen vor
Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ LichtBlick
fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die
Messdaten im 15- Minuten-Takt auswerten und übertragen.





EWE Netz bestand jedoch auf der Vor-Ort-Ablesung und zwang
LichtBlick, zusätzlich einen weiteren, teuren Viertelstundenzähler am
zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem
BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich.

Zu dem Urteil erklärt Gero Lücking, Geschäftsführung
Energiewirtschaft von LichtBlick:

"Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die
Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW
uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20
Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil
ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang
der Liberalisierung des Messwesens."

Mit diesem Grundsatzurteil können Zähler zukünftig preiswert in
dezentrale Energieanlagen integriert werden. Und die Entwicklung
schreitet weiter voran: Elektroautos, Solarbatterien oder
Blockheizkraftwerke werden immer intelligenter. Über integrierte
Steuergeräte - eine Art "Mini-Computer" - werden schon heute alle
nötigen Daten erfasst und in Echtzeit übertragen. Teure Zähler und
Ableseverfahren werden damit überflüssig. Von den sinkenden Kosten
profitieren vor allem die Verbraucher.

Über LichtBlick

LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. In Deutschland
vertrauen bereits über eine Millionen Menschen - die LichtBlicker -
auf die reine Energie des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und
Ökogas. Das innovative Unternehmen entwickelt mit dem
SchwarmDirigenten die IT-Plattform der Energiewende zur intelligenten
Vernetzung dezentraler Kraftwerke, Speicher und Lasten. LichtBlick
beschäftigt über 400 Mitarbeiter und erzielte 2014 einen Umsatz von
über 700 Millionen Euro.

Info: www.lichtblick.de



Pressekontakt:
Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg
Tel. 0170-5651556, E-Mail: ralph.kampwirth(at)lichtblick.de


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Datum: 12.06.2015 - 09:49 Uhr
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