IndustrieTreff - NATURSTROM AG bietet Unterstützung für Prokon-Genossenschaft

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NATURSTROM AG bietet Unterstützung für Prokon-Genossenschaft

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(ots) - Die NATURSTROM AG schaltet sich in die
Prokon-Debatte ein. Der Öko-Energieversorger unterstützt eine
Genossenschaftslösung für Prokon und bietet an, Genussrechte von
Aussteigern zu erwerben, damit jetzt die erforderliche
Mindestwandlungssumme zusammenkommt. Wenn die Prokon-Genossenschaft
zustande kommt, möchte sich NATURSTROM als Genosse beteiligen und die
Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen ausloten.

Aus Sicht von NATURSTROM bietet die Umwandlung in eine
Genossenschaft die Chance auf eine langfristig gesunde Entwicklung.
Zudem sei sie mit der persönlichen Zielsetzung vieler
Genussrechteinhaber und der Mitarbeiter besser vereinbar, so Dr.
Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG: "Es gibt
etliche Genussrechteinhaber, die sich neben den finanziellen auch aus
inhaltlichen Erwägungen für Prokon entschieden haben. Sie möchten die
Energiewende voranbringen - möglichst dezentral und bürgernah. Ich
finde es daher sehr verständlich, dass viele Genussrechteinhaber und
besonders die Mitarbeiter das Unternehmen nicht einem der alten
Energiekonzerne überlassen wollen." Bisher trugen die Anleger nur das
Risiko und verloren Kapital, als Genossen könnten sie die weitere
Entwicklung bei Prokon aktiv mitgestalten.

"Energie-Genossenschaften haben sich bewährt und sind einer der
wichtigsten Träger einer dezentralen Energiewende", betont Dr.
Banning, der zugleich auch Vorstandsvorsitzender im Bündnis
Bürgerenergie e.V. ist, dem Dachverband der Bürgerenergie-Bewegung.
"Genossenschaften werden außerdem von den jeweiligen
Prüfungsverbänden streng kontrolliert. Wenn jetzt von einigen Seiten
aus öffentlich davor gewarnt wird, Prokon in eine Genossenschaft
umzuwandeln, fehlt einfach das Verständnis für genossenschaftliche
Aktivitäten. Ein Denken in kurzfristigen, finanzmarktgetriebenen




Kategorien ist der falsche Weg, die Zukunft unter Einbindung
engagierter Bürger zu gestalten. Genossenschaften sind darauf
ausgelegt, in erster Linie langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu
sein. Dass es dabei nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung geht,
wurde wohl übersehen."

Inhaber von Genussrechten sollen dem Insolvenzverwalter bis zum
26. Juni schriftlich erklären, ob sie bereit sind,
Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Kommen genug Anleger zusammen, um
die erforderliche Mindestwandlungssumme zu erreichen, stimmen die
Prokon-Gläubiger am 2. Juli darüber ab, ob Prokon in Form einer
Genossenschaft fortgeführt wird oder ob EnBW das Unternehmen
übernimmt. Im ersten Fall erhielten die Gläubiger, hauptsächlich
Inhaber von Genussrechten an Prokon, entsprechend ihrer Forderungen
Genossenschaftsanteile und Anteile an einer Unternehmensanleihe. Dr.
Banning: "Ich hoffe sehr, dass die Quote zustandekommt und biete an,
dass Genussrechtsinhaber, die sich positiv entscheiden, dann aber
doch lieber aussteigen wollen, sich an NATURSTROM wenden und ihre
Anteile an uns verkaufen können. Und selbstverständlich bieten wir
einer Prokon-Genossenschaft die Zusammenarbeit an."



Pressekontakt:
Dr. Tim Loppe
Pressesprecher
NATURSTROM AG
Tel +49 211 77900-363
loppe(at)naturstrom.de
www.naturstrom.de


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Datum: 24.06.2015 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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