Geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes bleibt hinter den Erfordernissen zurück. KWK als Eckpfeiler der Energiewende wird weiter vernachlässigt
(ots) - Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) genügt der Entwurf für die Novelle des 
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) nicht den Erfordernissen 
der Energiewende. "Dieses Gesetz schraubt das Ausbauziel der 
umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter. Das große 
Potential der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz wird 
verschenkt", sagte Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND.
   Neumann  kritisierte, dass vor allem kleinere dezentrale 
KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle 
künftig die Eigenstromnutzung aus KWK - wie zum Beispiel bei 
Krankenhäusern oder Gewerbebetrieben -nicht mehr gefördert, 
andererseits jedoch durch die EEG-Umlage belastet werden. "Was hier 
als KWK-Förderung verkauft wird, ist letztlich eine Behinderung des 
KWK-Ausbaus", sagte Neumann.
   Damit vergebe die Bundesregierung eine Chance, mit der 
effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme große Mengen des 
klimaschädlichen Kohlendioxids einzusparen. Eine höhere Anzahl von 
KWK-Anlagen, mit Wärmespeichern kombiniert, könnte zudem für einen 
besseren Ausgleich mit dem schwankendem Wind- und Solarstrom sorgen, 
sagte der BUND-Experte.
   "KWK kann zur regionalen Energiesicherheit sehr viel beitragen und
ist deutlich kostengünstiger als Maßnahmen wie etwa der überregionale
Netzausbau", sagte Neumann. Zwar habe die Bundesregierung im Zuge des
Kompromisses zu Kohlekraftwerken die KWK-Förderung aufgestockt. Dies 
genüge jedoch noch nicht, um für einen ausreichend schnellen Ausbau 
zu sorgen. Eine besonders bittere Pille sei, dass diese Einigung dazu
geführt habe, dass weniger Braunkohlestrom vom Netz gehe. "Der 
Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau der 
Kraft-Wärme-Kopplung sind zwei Seiten einer Medaille, die 
Energiewende heißt", sagte der BUND-Experte.
   Mit Nah- und Fernwärme aus KWK-Anlagen könnten insbesondere 
Großstädte und Ballungsräume effizient und klimafreundlich mit 
Warmwasser und Heizwärme versorgt werden. Die KWK-Novelle müsse daher
dringend mit entsprechenden Änderungen in Bau- und Planungsgesetzen 
sowie mit einer umfassenden Fortbildung für Planer und Architekten 
einhergehen. "Für die Zukunft gilt: Wird die derzeit teilweise 
eingesetzte Kohle durch Gas und später beispielsweise durch mit 
erneuerbarem Strom produziertes Windgas ersetzt, dann können 
KWK-Anlagen künftig noch umweltfreundlicher betrieben werden als 
heute", sagte Neumann.
   Der BUND fordere daher, das Ziel von 25 Prozent KWK an der 
Gesamt-Stromerzeugung beizubehalten. Um die gesunkenen 
Börsenstrompreise zu kompensieren, müsse der KWK-Zuschlag für die 
Anlagen außerdem deutlich um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde 
angehoben und die Gesamtförderung auf drei Milliarden Euro gesteigert
werden. Dies würde zwar die Strompreise um etwa einen halben Cent pro
Kilowattstunde erhöhen, wäre jedoch mit einem großen 
Klimaschutzeffekt und dann möglichen Abstrichen beim Ausbau der 
Stromnetze verbunden.
   Einen BUND-Standpunkt zur Kraft-Wärme-Kopplung und zur 
Novellierung des KWK-Gesetzes 2016 finden Sie im Internet unter: 
http://www.bund.net/pdf/kwk
Pressekontakt:
Werner Neumann, BUND-Energieexperte:
Mobil: 0172-6673815 bzw. 
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher: 
Tel. 030-27586-425, Fax: -440 
E-Mail: presse(at)bund.net
Internet: www.bund.net
      
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Datum: 21.08.2015 - 11:36 Uhr
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