IndustrieTreff - Amtlich bestätigte Reinigungsleistung

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Amtlich bestätigte Reinigungsleistung

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Regenwasserbehandlungssystem RAUSIKKO HydroMaxx erhält DIBt-Zulassung


(PresseBox) - Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat das Regenwasserbehandlungssystem RAUSIKKO HydroMaxx von REHAU unter der Zulassungsnummer Z-84.2-18 nun allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Das Reinigungssystem wird eingesetzt, um belastetes Niederschlagswasser vor der Einleitung in eine Versickerungsanlage oder eine Vorflut zu reinigen und darf zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen von stark belasteten Verkehrsflächen für die Versickerung in Boden und Grundwasser verwendet werden.
Zwei Reinigungsstufen
Für eine optimale Reinigungsleistung und eine einfache, kostengünstige Wartung ist der RAUSIKKO HydroMaxx aus zwei getrennten Reinigungsstufen aufgebaut. Zunächst wird das zu behandelnde Wasser in einer Sedimentationsanlage vom Typ RAUSIKKO SediClean mechanisch weitgehend von festen Bestandteilen wie Sand, Abrieb von Bremsbelägen oder Reifen und organischen Bestandteilen gereinigt. Das so vorbehandelte Wasser wird in der nachfolgenden Stufe, dem RAUSIKKO HydroClean AF, einer physikalisch-chemischen Reinigung unterzogen. Dabei werden neben feinsten partikulären Verunreinigungen auch gelöste Schadstoffe wie Kupfer-, Zinkionen und Kohlenwasserstoffe (Öle) entfernt. Das gefilterte Ablaufwasser gilt als unbedenklich im Sinne von DWA-Arbeitsblatt A-138. Die Anlagenmodule können problemlos in befahrenen Bereichen, wie Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen eingebaut werden. An einen RAUSIKKO HydroMaxx können bis zu 1.600 Quadratmeter stark belastete Verkehrsfläche angeschlossen werden. Durch die Parallelschaltung der Module kann die anschließbare Fläche jederzeit erweitert werden.
Prüfung auf Herz und Nieren
Im Rahmen der DIBt-Zulassung wurde die Anlage durch die LGA/TÜV Rheinland geprüft. Hierbei werden die strengen Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beachtet. Der RAUSIKKO HydroMaxx hat die in den Prüfkriterien genannten Vorgaben für den Gesamtrückhalt an abfiltrierbaren Stoffen (AFS), Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MKW) sowie gelösten Schwermetallen (Zink und Kupfer) deutlich übertroffen. Mit der DIBt-Zulassung ist die Verwendbarkeit der Anlage im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen und auch die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne der ?Verordnungen der Länder zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Länderbauordnungen? (WasBauPVO) werden erfüllt.




Das Regenwasserbehandlungssystem RAUSIKKO HydroMaxx wurde darüber hinaus noch weiteren unabhängigen Prüfungen unterzogen. So wurde es zusätzlich beim Institut für unterirdische Infrastruktur (IKT) erfolgreich geprüft und verfügt damit über umfangreiche Nachweise zum Stoffrückhalt. Die DIBt-Zulassung und die Prüfungen geben Planern, Anwendern und Genehmigungsstellen zusätzliche Sicherheit hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Dimensionierung, Statik, Einbau, Wartung, und Qualitätssicherung.
Ein Plus an Sicherheit
Neben der sehr guten Reinigungsfunktion bietet die Anlage ein großes Rückhaltevolumen für Leichtflüssigkeiten für den Fall einer Havarie (beispielsweise Unfall mit Kraftstoffauslauf) und sorgt somit selbst im Ausnahmefall für Sicherheit. Auch für den Fall von extremen Niederschlägen zeigte die Anlage bei den durchgeführten Prüfungen ihre Leistungsfähigkeit, in dem sie die Remobilisierung der bereits zurückgehaltenen Partikeln weitestgehend verhinderte.
Einfache Wartung
Ein wichtiges Kriterium für den Betrieb der Anlage ist ihre einfache Wartung, welche mit Absaugfahrzeugen erfolgen kann, die üblicherweise in der Kanalreinigung eingesetzt werden. Ein aufwendiger Austausch beziehungsweise Ein-/Ausbau der Filtereinheit ist hierbei nicht mehr erforderlich. Die einfache Wartung gibt Betriebssicherheit und sorgt für eine langfristig sichere Reinigungsleistung.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter www.rehau.de/regenwasserbehandlung

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Datum: 10.09.2015 - 09:53 Uhr
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