IndustrieTreff - Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende / "Aufwand und Nutzen müssen stimmen&quot

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Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende / "Aufwand und Nutzen müssen stimmen"

ID: 1265509

(ots) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) hat den Referentenentwurf zum "Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende" veröffentlicht. Dazu Katherina Reiche,
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
"Wir begrüßen den Entwurf, weil damit alle notwendigen Regelungen zum
Rollout intelligenter Messesysteme und moderner Messeinrichtungen
gebündelt werden. Wichtig ist für die Stadtwerke jedoch, dass Aufwand
und Nutzen für Kunden und Messstellenbetreiber stimmen müssen.
Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass Abrechnungen und
Vertragsbeziehungen unnötig aufgebläht und somit unpraktisch und
teuer in der Anwendung werden. Das bringt keine Akzeptanz beim Kunden
und bringt unnötige Bürokratie auf allen Seiten."

Nach dem aktuellen Entwurf ist der Messstellenbetreiber, in der
Regel der Betreiber eines Verteilnetzes, verpflichtet, den
Smart-Meter-Rollout bei den Kunden in seinem Netz durchzuführen. Die
Kosten für Installation und Betrieb solcher intelligenten
Messsysteme/moderner Messeinrichtungen darf er bis zu jeweils fest
geregelten Preisobergrenzen (Beispiel: 100 Euro pro Jahr für ein
intelligentes Messsystem ab einem Jahresverbrauch größer 6.000 bis
10.000 Kilowattstunden) dem Kunden jährlich in Rechnung stellen. "Und
zwar separat. Ein Kunde würde dann neben der Stromrechnung noch eine
weitere Rechnung, und zwar für das Messen per Smart-Meter oder
digitalen Stromzähler bekommen. Verbraucherfreundlich geht anders",
so Reiche.

Im Zusammenhang mit den intelligenten Messsystemen sollen zudem
die Anforderungen an den Datenaustausch und die Pflichten der
übrigen, an der Datenkommunikation Beteiligten neu geregelt werden.
Für den VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kommt das
einem gravierenden Eingriff in die etablierte Aufgabenverteilung




gleich, und die Verteilnetzbetreiber werden somit benachteiligt. Die
bisherige Aufgabe der Verteilnetzbetreiber zur Durchführung der
sogenannten Bilanzkreisabrechnung soll künftig in wesentlichen Teilen
von den Betreibern der Übertragungsnetze übernommen werden. Die
etablierte und bewährte Zweistufigkeit soll mit der Einführung von
Smart Metern abgeschafft werden. Eine solche Regelung ist für die
kommunalen Unternehmen kontraproduktiv und unnötig kompliziert, um
die Energiemengenbilanzierung effizient durchzuführen. Denn die
hierfür notwendige ''IT-Systemwelt'' ist bereits bei der etablierten
"Datendrehscheibe" Verteilnetzbetreiber vorhanden, bei den
Übertragungsnetzbetreibern müsste diese parallel neu aufgebaut
werden. Mit den entsprechenden Kosten natürlich. Dieser heute bei den
Verteilnetzbetreibern lokal erfolgreich betriebene Prozess würde
künftig bei den vier jeweils regional abgegrenzten
Übertragungsnetzbetreibern zentralisiert, "was faktisch eine
Monopolisierung ist", so Reiche.

Das Gesetz biete kommunalen Unternehmen gleichwohl Potenzial für
neue Geschäftsfelder. Reiche: "Vor allem im Zusammenwirken mit
Wohnungsbaugesellschaften sehen wir Chancen, z. B. bei der Bündelung
des Messstellenbetriebs von Gas, Wasser, Fernwärme oder Heizwärme."

Hintergrund: Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der
Energiewende umfasst und bündelt alle notwendigen Regelungen zum
Rollout intelligenter Messsysteme (iMsys; "Smart-Meter")
beziehungsweise moderner Messeinrichtungen (mM; "Digitale Zähler"
gemäß Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik, BSI), insbesondere zu den Einbauverpflichtungen
und zum Finanzierungsmodell. Damit weicht der Gesetzgeber vom
ursprünglich geplanten Vorgehen ab, den bestehenden Regelungen
lediglich drei Verordnungen hinzuzufügen. Das Gesetz schreibt unter
anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und
Schutzprofile gemäß der BSI-Richtlinien. Auch werden Regelungen für
die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese getroffen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.



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Datum: 22.09.2015 - 11:14 Uhr
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