IndustrieTreff - Aktualisierte Fassungen der europäischen Biokraftstoff-Richtlinien mit sämtlichen Änderungen nach

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Aktualisierte Fassungen der europäischen Biokraftstoff-Richtlinien mit sämtlichen Änderungen nach Beschluss des EU-Rates - Veröffentlichung des BDBe

ID: 1281584

(ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass er aktualisierte
Fassungen der beiden europäischen Richtlinien 2009/28/EG "Erneuerbare
Energien" und 98/70/EG "Kraftstoffqualität" in Deutsch und Englisch
veröffentlicht hat. Am 13. Juli 2015 hatte der EU-Ministerrat die
zuvor vom Europäischen Parlament angenommene Richtlinie 2015/1513/EU
zur Änderung dieser Richtlinien beschlossen. Die Änderungsrichtlinie
wurde am 15. September 2015 im Amtsblatt der EU (ABl. L239 S. 1 bis
29) veröffentlicht. Die aktualisierten Fassungen der beiden
Richtlinien enthalten die umfangreichen Änderungen. Die neuen
Vorgaben müssen von den Mitgliedstaaten bis 2017 in nationales Recht
umgesetzt werden.

Der BDBe hatte die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des
EU-Ministerrats vom April 2015 zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik
sowie den Abschluss der kontroversen Diskussion als einen ersten,
aber unzureichenden Schritt zur Klärung der künftigen gesetzlichen
Rahmenbedingungen gewertet:

Positiv ist, dass Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh und
Abfällen zusätzlich gefördert werden sollen und indirekte
Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) als Malus für europäische und
nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe wegen fehlender
wissenschaftlicher Grundlage nicht in die Änderungs-Richtlinie
aufgenommen wurden.

Für Biokraftstoffe aus Stärke, Zucker und pflanzlichen Ölen wird
eine Obergrenze von 7,0 Prozent, bezogen auf den Energiegehalt,
eingeführt.

Die Mitgliedstaaten haben bis 2017 Zeit, die jetzt geänderten
Regelungen der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien und
Kraftstoffqualität umzusetzen.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: "Für den Zeitraum nach
2020 fehlt die Planungssicherheit für die Produktion der im Markt




eingeführten Biokraftstoffe und auch für Investitionen in die
Herstellung von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen in
industriellem Maßstab. Die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe
aus Energiepflanzen entspricht einem Marktanteil von rund 10
Volumenprozent Bioethanol im Benzin. Gegenwärtig liegt der
Marktanteil von Bioethanol in Deutschland erst bei 5,9
Volumenprozent. Immerhin ist mit der Überarbeitung der beiden
Richtlinien das vom Europäischen Rat Ende 2008 beschlossene "Klima-
und Energiepaket 2020" bekräftigt worden. Bioethanol im Benzin und
Biodiesel im Diesel tragen die europäische Klima- und Energiewende
bei Kraftstoffen und sind neben mehr Energieeffizienz und weiteren
alternativen Antrieben unverzichtbar für weniger CO2-Emissionen des
Verkehrs."

Die aktualisierten Fassungen beider Richtlinien in Deutsch und
Englisch können unter www.bdbe.de/mediacenter/presseinformationen
abgerufen werden.



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 - 301 29 53-13
presse(at)bdbe.de


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Datum: 28.10.2015 - 13:06 Uhr
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