IndustrieTreff - Anbieterwechsel an der Haustüre – Worauf Sie achten müssen

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Anbieterwechsel an der Haustüre – Worauf Sie achten müssen

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Den Stromversorger an der Haustüre wechseln – klingt bequem, wird aber häufig kritisch gesehen. Manchmal durchaus zu Recht: Immer wieder versuchen es einige Konzerne, teils mit windigen Vertretern. Damit man nicht zwischen Tür und Angel übers Ohr gehauen wird, liefert das Energieverbraucherportal hilfreiche Tipps.

(industrietreff) - Der Strommarkt ist seit der Liberalisierung zunehmend hart umkämpft und die Anzahl der Anbieter, die mitmischen wollen, steigt immer weiter an. Im Konkurrenzkampf verlassen sich einige Versorger nicht mehr darauf, dass Verbraucher den Weg zu ihnen finden. Sie kommend direkt zum Kunden, und zwar bis zur Haustür, um die Bewohner von ihren Tarifen zu überzeugen. Die Praxis ist seit Jahren aus anderen Branchen bekannt, allen voran die Telefonanbieter. Diese werden nun langsam von Energievertretern abgelöst, das Türgeschäft mit Strom ist mittlerweile lukrativer.

Schwarze Schafe gibt es überall

So nett ein Gespräch mit Verkäufern und Vertretern manchmal sein kann, so unangenehm kann es werden, wenn die Hausierer zudringlich und hartnäckig sind. Zusätzlich häufen sich in Internetforen, Zeitungen Berichte von Vertretern, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiter großer Versorger wie RWE, Vattenfall oder EnBW ausgeben. Sie schwatzen den Hausbewohnern persönlich oder telefonisch neue Verträge bei ganz anderen Anbietern auf oder entlocken einfach die Personen- und Kontodaten.

Falsche Vertreter legen ältere Dame rein

Von einem Beispiel berichtete die Berliner Zeitung Anfang des Jahres in ihrer Online-Ausgabe, bei der einer älteren Dame ein Vertrag von zwei zwielichtigen Vertretern aufgeschwatzt wurde. Die beiden Energievertreter gaben sich als Mitarbeiter des Energiekonzerns und Grundversorgers Vattenfall aus. Vattenfall beliefert auch die Seniorin seit mehreren Jahren. Die vermeintlichen Mitarbeiter ließen sich die Stromrechnungen zeigen, legten ihr die eigenen Dokumente vor und wollten eine Unterschrift. Diese sei nur eine Bestätigung, dass das Vertragsverhältnis und die Stromrechnung soweit in Ordnung wären. Auch eine Kopie des Personalausweises konnten sie der Dame abringen, indem sie ihr von Seniorenvergünstigungen beim Telefontarif erzählten. Nachdem die Vertreter sich verabschiedet hatten, wurde die Frau misstrauisch. Es stellte sich heraus, dass sie soeben zu einem neuen Stromanbieter gewechselt war. Dank Widerrufsrecht wurde der Vertragsabschluss in diesem Fall wieder rückgängig gemacht.





Gewieft und durchdacht in die Irre führen und betrügen

Der Kreativität der Hausierer sind fast keine Grenzen gesetzt. Während einige angeben, für die Abrechnung zuständig zu sein und die Zählerablesung vorzunehmen, behaupten andere als Vorlieferant der Stadtwerke den Strom zu günstigeren Konditionen anbieten zu können, weil der Aufschlag der Stadtwerke entfalle. Vor teilweise kriminellen Machenschaften warnt Energieexperte Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Man unterschreibt einen Vertrag, unter dem noch ein zweites Blatt liegt, damit sich die Unterschrift durchdrückt.“ Immer wieder entlocken sie so Hausbewohnern eine Unterschrift.
Glücklicherweise gilt nach wie vor: Auch wer den Hausierern auf den Leim geht und die geforderte Unterschrift leistet ist geschützt, solange er schnell reagiert. Binnen 14 Tagen greift das Widerrufsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dennoch lässt sich der Ärger vermeiden, wenn man ein paar Punkte beachtet.

Wie Sie sich vor dreisten Maschen schützen

Was man machen kann, um sich vor zwielichtigen Verträgen zu schützen, hat der Bund der Energieverbraucher in einer Liste zusammengestellt:

Verlangen Sie von jedem Energievertreter an Ihrer Tür den Personalausweis. Notieren Sie auf einem Zettel: Den Namen, seine Kontaktdetails (Telefon, Anschrift), die Firma, für die er arbeitet. Vergewissern Sie sich im Zweifel telefonisch bei dem Anbieter, dass er für das angegebene Unternehmen arbeitet

Lassen Sie Personen, die ihnen merkwürdig erscheinen auf keinen Fall in Ihre Wohnung.

Legen Sie Ihre eigenen Daten zurecht. Mit Hilfe ihrer letzten Abrechnung können Sie herausfinden, ob ein neues Angebot günstig ist oder nicht.

Wenn Sie eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe haben, achten Sie darauf, dass auch ein entsprechender Tarif überhaupt angeboten wird und Ihnen nicht teurer Haushaltsstrom angeboten wird.

Lassen Sie sich Zeit mit der Unterschrift. Der Energieverkäufer sollte Ihnen auf jeden Fall eine Kopie des Vertrags überreichen und auch die Vertragsbedingungen und Preisinformationen. Überdenken Sie den Wechsel und die Konditionen in Ruhe.

Auch ein telefonisch geschlossener Vertrag kann gültig sein. Geben Sie am Telefon keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag, sondern lassen Sie sich die Unterlagen zusenden, bevor Sie einem Anbieterwechsel zustimmen.

Sie können jederzeit das Gespräch beenden und den Vertreter zum sofortigen Verlassen Ihrer Wohnung auffordern. Kommt der Vertreter dieser Aufforderung nicht nach, dann rufen Sie die Polizei zu Hilfe.


Quellen:
Energieverbraucher.de
Berliner Zeitung
Handelsblatt


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Datum: 27.11.2015 - 11:21 Uhr
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