Neues "Erdkabelgesetz" beschleunigt den Netzausbau für die Energiewende
(ots) - Gesetzgeber reagiert mit Erdkabelvorrang bei den
großen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) auf
Akzeptanzprobleme - Planungssicherheit löst derzeitigen Planungsstau
- Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ökologische Baubegleitung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt in weiten Teilen das
gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Energieleitungsbau.
Das so genannte Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des
Energieleitungsbaus sieht vor, dass die drei großen
Nord-Süd-Verbindungen vorrangig als Erdkabel geplant werden. Die
Trassen sollen Windstrom aus Norddeutschland nach Süden
transportieren und die Stromversorgung verbessern.
"Damit kommt der Gesetzgeber den Forderungen vieler Anwohner nach
einer Erdverkabelung nach und ermöglicht einen rechtssicheren
Neubeginn der Planungen", so Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Planungen waren vor Ort ins
Stocken geraten und haben dadurch den für die Energiewende, die
Versorgungssicherheit und den Stromhandel notwendigen Netzausbau
verzögert.
Die neue Planung wird sich - soweit möglich - an der geraden
(direkten) Verbindung zwischen Ein- und Ausspeisepunkt orientieren.
Durch die damit verbundene kürzere Streckenführung können die
Umweltauswirkungen minimiert werden. Bisherige Korridorvarianten
beinhalteten zum Teil sehr große Umwege. Kommunen können eine Prüfung
beantragen, ob auf ihrem Gebiet ausnahmsweise eine Freileitung gebaut
wird. Dies könnte in rein landwirtschaftlich geprägten Gebieten eine
mehrheitlich getragene Lösung darstellen.
"Jetzt muss die Bundesnetzagentur Sorge dafür tragen, dass
geeignete Planungsleitlinien zur Anwendung kommen, die den
bestmöglichen Verlauf für ein Erdkabel ermitteln. Zudem muss es
Auflagen für die Bauausführung geben, um die Beeinträchtigungen beim
Bau von Erdkabeln möglichst gering zu halten", so Peter Ahmels,
Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, zu der Entscheidung. "Eine
ökologische Baubegleitung kann Schäden für Böden und Landwirtschaft
minimieren und muss Bestandteil jeder Genehmigung werden."
Bei den Drehstromleitungen gibt es ab jetzt zwei weitere Projekte,
bei denen Erdkabelabschnitte möglich sind, wenn die Leitung zu dicht
an einer Siedlung verläuft. "Hier hätte der Gesetzgeber noch weiter
gehen können. Weitere Erdkabel-Pilotstrecken wären hilfreich für die
Akzeptanz gewesen", so Ahmels abschließend.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0160 90354509, E-Mail: mueller-kraenner(at)duh.de
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie & Klimaschutz
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 04.12.2015 - 12:53 Uhr
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