Immobilienverkauf 2016:Änderungen für Eigentümer von Immobilien / realbest rät: Aufpassen beim Beauftragen des Maklers, Achtung beim Heizungsneukauf, Verbrauchersicherheit beim Immobilienkredit
(ots) - Die Experten des Immobiliennetzwerks realbest 
(www.realbest.de) fassen die wichtigsten Neuregelungen im 
Immobilienrecht für 2016 zusammen und bewerten sie.
   Tipp 1: Sachkundenachweis für Makler 
   Um Verbraucher vor Fehlberatung, finanziellem Schaden oder 
Täuschung zu bewahren, sollen Makler künftig nur eine 
Gewerbeerlaubnis erhalten, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine 
Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Das Gesetz könnte bereits 
Anfang 2016 verabschiedet werden. "Immobilienkauf ist 
Vertrauenssache. Wir begrüßen daher den Nachweis der Fachkompetenz. 
Bei unseren 3.000 Maklern stellen wir bereits heute eine 
qualifizierte Ausbildung sicher. Hierfür prüfen wir, dass sie die 34 
c-Gewerbelizenz besitzen und sich als Mitglieder in wichtigen 
Maklerverbänden engagieren", erklärt Andy Nötzel, Makler Manager bei 
realbest.
   Tipp 2: Kennzeichnungspflicht für Heizkörper 
   Nach EU Ökodesign-Richtlinie müssen neue Heizkörper nun eine 
Energieeffizienz von A bis A++ haben. Robert Guss, Fachwirt für 
Finanzberatung aus Berlin, rät: "Vorhandene Heizkörper erhalten das 
Label zur Energieeffizienz vom Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. 
Wer Wohneigentum 2016 verkaufen möchte, sollte sich rechtzeitig um 
die Kennzeichnung kümmern. Erfolgt sie nicht, kann es sich 
wertmindernd auswirken und den Verkauf der Immobilie erschweren."
   Tipp 3: Immobilienfinanzierung 2016 
   Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu 
Wohnimmobilienkrediten umsetzen. In Deutschland sollen die 
Informationspflichten bei Kreditvergabe verbessert werden und Banken 
die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Kann das 
Geldinstitut die hinreichende Bonitätsprüfung nicht nachweisen, darf 
der Kreditnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen. "Kreditnehmer 
könnten so bereits gezahlte Zinsen zurück erhalten, allerdings auch 
öfter abgewiesen werden. Immobilienverkäufer sollten daher einen 
erfahrenen Makler beauftragen, der die Kreditwürdigkeit der Käufer 
und individuelle Kreditoptionen prüft", so Mathias Baumeister, 
Experte für Immobilienfinanzierung und Geschäftsführer von realbest.
   Über realbest Germany: Der Online-Marktplatz für Immobilien bringt
private Immobilienverkäufer, Finanzdienstleister und Vermittler sowie
Immobilienmakler und Kaufinteressenten zusammen.
Pressekontakt:
markengold PR
Manja Buschewski
030/219 159-60
realbest(at)markengold.de
      
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Datum: 15.12.2015 - 10:00 Uhr
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