IndustrieTreff - Euronext wird wohl den Weizen-Nr. 2 beibehalten

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Euronext wird wohl den Weizen-Nr. 2 beibehalten

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(PresseBox) - Die Euronext plant mittelfristig, nur einen Weizenkontrakt anzubieten. Man werde aber wohl den älteren Kontrakt, die Nr.2, behalten, nachdem der weiter entwickelte Kontrakt, die Nr. 3, nicht die Akzeptanz des Marktes gefunden hat. Das teilte am vergangenen Donnerstag die Gemeinschaftsbörse in Paris mit.
In einer Pressemitteilung hieß es, dass man, entgegen früheren Absichten, nun die Kontrakte für die Weizenernte 2018 mit der Spezifikation des Nr. 2 auflegen werde. Vorher hatte man beabsichtigt, dann nur noch den Kontrakt Nr. 3 mit höheren Qualitätsanforderungen anzubieten. Der Kontrakt Nr. 2 ist in Europa der Leitmarkt für den Weizenmarkt und zugleich der Umsatzstärkste Agrar-Terminkontrakt. Die Fortführung des Nr. 2-Kontraktes wurde von Optionshändlern gefordert, die für die weit entfernten Optionen Liquidität in den zugrunde liegenden Terminkontrakten benötigen, so die Euronext.
Die Euronext wollte den Markt entscheiden lassen, und der Markt hat sich jetzt für den Kontrakt Nr. 2 entschieden, hieß es von der Börse. Der Kontrakt Nr. 3 wurde im März dieses Jahres aufgelegt. Er wurde mit höheren Qualitätsanforderungen und zusätzlichen Lieferorten ausgestattet, nachdem die Weizenernte 2014 in Frankreich massive Qualitätsprobleme hatte. In diesem Jahr hatte die französische Weizenernte sehr viel bessere Qualitäten, sodass der Kontrakt Nr. 3 kaum gehandelt wurde. Wegen zusätzlicher Lieferorte des Nr.2-Kontrakts hat die Euronext noch keine Vereinbarungen mit den Silobetreibern getroffen.
Die Einführung des Nr. 3-Kontraktes wurde vom Markt auch als Antwort auf die Pläne der CME verstanden, die auch einen europäischen Weizen-Terminkontrakt auflegen wollte. Die CME ist weltweit die größte Terminbörse für Agrarprodukte mit Sitz in den USA. Diese Pläne sind bis heute nicht umgesetzt worden, da bisher nicht genügend Getreidehändler Andienungsorte bereitstellten, weil die rechtlichen und die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ungeklärt sind.






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Datum: 28.12.2015 - 10:29 Uhr
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