IndustrieTreff - Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft

IndustrieTreff

Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft

ID: 130409

Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft

(pressrelations) - >
Frankfurt am Main
Seit letztem Samstag (24. Oktober 2009) gelten höhere Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 10. August 2009 wurde am Wochenende per Rechtsverordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt.

Für Facharbeiten erhöht sich somit der Mindestlohn West von 11,05 Euro auf 11,25 Euro. Für einfachste Arbeiten, die sog. Helfertätigkeiten gilt bundesweit ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50. Im Westen betrug der ehemalige Mindestlohn für Helfer
8,05 Euro, im Osten 7,50 Euro.
Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk gelten seit Dezember 2003.

(702 Zeichen)


Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse(at)igbau.de
www.igbau.de




Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Erwerb großer Teile des Wyeth/Fort Dodge Tiergesundheitsgeschäftes durch Boehringer Ingelheim abgeschlossen
Leitern auf dem Laufsteg - Ergonomie-Offensive zum Anfassen: ?ergo-pad? und ?roll-bar?-Traverse auf der A+A
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.10.2009 - 22:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 130409
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese HerstellerNews wurde bisher 746 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IG Bauen-Agrar-Umwelt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IG Bauen-Agrar-Umwelt