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TTIP: Reformvorschlag der EU-Kommission zu ISDS ist "alter Wein in neuen Schläuchen". Verbindliche Standards für Konzerne anstatt Sonderrechte gefordert

ID: 1321892

(ots) - Vor der in der kommenden Woche beginnenden zwölften
Verhandlungsrunde des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP)
in Brüssel hat Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), den Reformvorschlag für das
Investor-Staat-Streitschlichtungssystem (ISDS) der EU-Kommission
kritisiert.

Weiger: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist alter Wein in neuen
Schläuchen. Hier wird als Richtungswechsel verkauft, was am
Grundsatzproblem nichts ändert. Die Konzerne behalten
Sonderklagerechte, mit denen sie gesetzgeberische oder staatliche
Maßnahmen aushebeln können, ohne an ökologische oder soziale
Standards gebunden zu sein."

Zwar reagiere der Vorschlag der EU-Kommission auf von
Nichtregierungsorganisationen geäußerte Kritik an der
Investor-Staat-Streitschlichtung. So sollen die Streitverfahren nicht
mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Laut
EU-Kommission enthalte der Reformvorschlag außerdem Regeln, um
Gesetze zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt von
Investorenklagen auszunehmen. Diese Regelungen seien jedoch viel zu
schwammig formuliert.

"Der Umwelt- und Verbraucherschutz soll auch künftig hinter den
Gewinninteressen von Unternehmen zurückstehen. Im Gegensatz zu
einheimischen Firmen und Privatpersonen können ausländische Konzerne
weiterhin nationales Recht umgehen und Regierungen auf hohe
Schadensersatzsummen verklagen. Jedes auf nationaler, Landes- oder
kommunaler Ebene erlassene Gesetz kann dann Anlass für eine Klage
sein", sagte Weiger.

"Das System der Investor-Staat-Streitschlichtung hat sich
überlebt. Viele Großkonzerne benutzen es, um demokratisch
legitimierte Entscheidungen in ihrem Sinne zu verändern oder zu
blockieren. Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den
deutschen Atomausstieg ist dafür nur ein Beispiel. Die Vorschläge der




EU-Kommission ändern daran leider nichts", sagte der
BUND-Vorsitzende.

Anstatt Konzernen mehr Rechte zu geben, sollten sich die
EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung für international
verbindliche ökologische und soziale Pflichten für Unternehmen
einsetzen. Davon sei weder beim Handelsabkommen TTIP zwischen der EU
und den USA noch bei CETA zwischen EU und Kanada die Rede, so Weiger.

Eine BUND-Analyse zur Ablehnung des ISDS-Reformvorschlags der
EU-Kommission finden Sie im Internet unter: www.bund.net/isds



Pressekontakt:
Maja Volland, BUND-TTIP-Expertin, Tel. 030-27586-568, E-Mail:
maja.volland(at)bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher,
Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse(at)bund.net

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Datum: 17.02.2016 - 10:16 Uhr
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