IndustrieTreff - Rechtsgutachten der Humboldt-Universität belegt: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig

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Rechtsgutachten der Humboldt-Universität belegt: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig

ID: 1322032

(ots) -
Kein Gesetz in der deutschen Geschichte wurde binnen weniger Jahre
so häufig reformiert wie das EEG. Trotz aller Reformen bestehen die
gravierenden Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts
bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes weiter. Auch
die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im
Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Institut für Energie- und
Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft e.V. an der
Humboldt-Universität zu Berlin:

"Das EEG in seiner bestehenden Form ist ein fortgesetzter
Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher. Das Gesetz weißt zahlreiche
Mängel auf. Aufbau und Anwendung des EEG diskriminieren europäische
Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostromproduktion nicht
kassieren dürfen. Ausschließlich deutschen Ökostrom fördern zu wollen
ist zwar politisch nachvollziehbar, aber ein unverhältnismäßiger,
diskriminierender Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs im
extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetzes. Die von den
Netzbetreibern eingezogene Umlage ist vom Wesen her eigentlich eine
Steuer, die entsprechend von Unternehmen nicht eingezogen werden
dürfte. Als Steuer, die alle Stromkunden betrifft, dürfte die
EEG-Umlage zudem keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert
haben und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft
werden können. Die bestehende Überförderung von Ökostrom ist in jeder
Hinsicht falsch, die EEG-Umlage füllt nur die Taschen einzelner
Produzenten und der Netzbetreiber, die die Milliarden innerhalb des
Systems verwalten."

Aus Sicht von Prof. Schwintowski ist es nur eine Frage der Zeit,
bis das EEG in seiner aktuellen Form entweder vor europäischen
Institutionen oder dem BVerfG scheitert. "Jeder ausländische




Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde hätten die
Möglichkeit den Klageweg gegen das EEG an unterschiedlichen Stellen
zu beschreiten. Bereits die EEG-Reform 2014 war ein nicht gelungener
Versuch die Mängel des Gesetzes zu korrigieren um einem europäischen
Vertragsverletzungsverfahren und einer Verurteilung vor dem EuGH zu
entgehen. Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen
Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und statt weiterer
Detailkosmetik endlich zu einem angemessenen, rechtskonformen
nationalen Fördersystem führen."



Pressekontakt:
Büro Prof. Hans-Peter Schwintowski
hps(at)rewi.hu-berlin.de
Tel.: 030 2093-3457


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Datum: 17.02.2016 - 12:10 Uhr
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