Rauchtabakindustrie drängt auf Fristverlängerung für die Branche/ Änderung der Textwarnhinweise am Tag der Anhörung durch die Kommission untermauert Notwendigkeit der Rechtssicherheit für den  Mittelstand
(ots) - Bei der heutigen öffentlichen Anhörung im deutschen
Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung 
der EU-Tabakrichtlinie legte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes 
der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) Michael von Foerster den 
Schwerpunkt seiner Argumentation auf eine Verschiebung der 
Produktionsumstellung, die bereits zum 20. Mai 2016 vorgesehen ist.
   Er stellte eindringlich dar, dass ein derartiger hoher technischer
und finanzieller Aufwand für seine Mitgliedsbetriebe, die vor allem 
Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren produzieren, in einer so 
kurzen Zeit nicht umzusetzen sein wird.
   Der Verbandsgeschäftsführer weiß bei seinem Verlangen, nach einer 
Fristverlängerung, den Bundesrat hinter sich, der eine solche bereits
angeregt hat. Ein weiterer Sachverständiger in der Anhörung, Prof. 
Dr. Lutz Engisch von der Hochschule für Wirtschaft, Technik und 
Kultur in Leipzig, bestätigte die Ansicht von von Foerster, dass die 
Umstellung der Maschinen in der kurzen Zeit unmöglich zu schaffen 
sei.
   Von Foerster appellierte eindringlich an die Abgeordneten, einen 
Weg zu finden, der es der Branche ermöglicht, die Produktion 
umzustellen und gleichzeitig mit den vorhandenen Maschinen in 
angemessener Frist weiterzuarbeiten.
   "Das Gesetz ist noch immer nicht erlassen worden, so dass es keine
Rechtssicherheit für die Unternehmen gibt. Wir haben 
unterschiedlichste Verpackungen, wie Dosen, Schachteln und Beutel für
rund 3.000 Produkte, die bis zum 20. Mai 2016 geändert werden müssen.
Dies ist nicht zu realisieren", so von Foerster vor den Abgeordneten 
des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung.
   Zeitgleich zur Anhörung wurde im Amtsblatt der EU eine 
Berichtigung der Textwarnhinweise veröffentlicht. Damit sind 
sämtliche Planungen hinfällig. "Dies verdeutlicht umsomehr die 
Notwendigkeit der Rechtssicherheit für den Mittelstand," 
unterstreicht von Foerster.
   "Wir dürfen nicht an einer prozessualen Frist scheitern, die eine 
ganze mittelständische Branche durch drohende Produktionsausfälle und
Kurzarbeit sowie durch den Wegfall von Arbeitsplätzen existenziell 
gefährdet."
   Über den VdR 
   Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) ist seit 1920 
der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen Hersteller und 
Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak, 
Zigarren und Zigarillos. Der VdR hat eine lange Tradition als 
Interessenvertreter für verantwortungsvollen Tabakgenuss und ist die 
Stimme des Mittelstands der Tabakwirtschaft gegenüber der 
Öffentlichkeit sowie der Politik.  Näheres unter 
http://www.verband-rauchtabak.de/
Pressekontakt:
Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster: +49 (30) 209 65 65 0; 
michael.vonfoerster(at)verband-rauchtabak.de
      
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Datum: 17.02.2016 - 18:23 Uhr
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