IndustrieTreff - Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zum EEG-Referentenentwurf: Potenziale von Speichern auss

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Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zum EEG-Referentenentwurf:
Potenziale von Speichern ausschöpfen

ID: 1350861

(ots) - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)
sieht durch die geplante Neuregelung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Einsatz von Energiespeichern
unnötig eingeschränkt. "Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner
PV-Anlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen
Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl
für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen",
betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Mit der geplanten Novellierung des EEG soll vermieden werden, dass
für eine in einen Energiespeicher eingebrachte und später entnommene
Kilowattstunde zwei Mal die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die
Neuregelung orientiert sich dabei an der Frage, ob ein
Anlagenbetreiber für selbstverbrauchten Strom (anteilig) die
EEG-Umlage bezahlt. Ist dies wie bei gekoppelten Anlagen über 10
Kilowatt installierter Leistung der Fall, so muss er für Strom, den
er aus dem Netz zwischenspeichert, keine Umlage zahlen. Dies gilt
allerdings nicht für mit einem Speicher gekoppelte PV-Anlagen unter
10 Kilowatt Leistung, da diese von der Umlage für den Eigenverbrauch
befreit sind. Die meisten Privatverbraucher bleiben als sogenannte
"Prosumer" unterhalb dieser Grenze.

"Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur für
den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich
einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft", kritisiert
Busch. "Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig
beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt." Aus
Sicht des bne ist es daher notwendig, im Gesetz klarzustellen, dass
für die Zwischenspeicherung von Strom in einem Speicher keine Umlage
anfällt. "Es zeigt sich zudem einmal mehr, dass das Umlagesystem,
beziehungsweise immer komplexere Ausnahmeregelungen, viele für die




Energiewende sinnvolle Lösungen erschweren. Eine grundsätzliche
Reform des Umlagesystems ist daher unumgänglich", betont Busch.

Elektromobile einbinden

Überhaupt noch nicht einbezogen sind im vorliegenden
Referentenentwurf Elektroautos als Speicher. "Die Bundesregierung
will den Ausbau der Elektromobilität ja mit Kaufprämien fördern. Dann
wäre es nur konsequent, wenn auch das gesamte Potenzial dieser
Fahrzeuge für die Energiewende genutzt werden kann", so Busch.

Direktvermarktung ausweiten

Die stärkere wettbewerbliche Ausrichtung des EEG mit einem Fokus
auf Wind- und Solarenergie hält der bne für richtig. Ebenso den
Ansatz, die Ausschreibungen auf große Anlagen zu konzentrieren, um
Verfahrenskosten für die Anbieter in einem angemessenen Verhältnis
zum Investitionsvolumen zu halten. "Bei der verpflichtenden
Direktvermarktung hätten wir uns allerdings mehr Mut gewünscht.
Anlagen unter 100 Kilowatt installierte Leistung bleiben von dieser
Pflicht ausgenommen und stehen damit marktlichen Prozessen nicht zur
Verfügung", betont bne-Geschäftsführer Busch. Mit dem Rollout
intelligenter Messsysteme ab 2017 ist mit einem deutlichen Absinken
der Kosten für die Direktvermarkung zu rechnen, so dass die Pflicht
dann auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden sollte.

Die Stellungnahme des bne zum Referentenentwurf EEG finden Sie
unter www.bne-online.de



Pressekontakt:
Karsten Wiedemann
Pressesprecher
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.
Association of Energy Market Innovators
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-18
neu: Mobil: 0170/7333634
Fax: +49 30/ 400 548-10
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Datum: 28.04.2016 - 13:09 Uhr
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