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Energiesteuer: Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Ermäßigung bis mindestens 2026 / Gesetzesänderung soll mehr Anreize für Energiewende im Verkehr geben

ID: 1358494

(ots) - Die geplante Verlängerung der
Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff
reicht laut Initiative Erdgasmobilität noch nicht aus. Ein
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine
Verlängerung bis einschließlich 2021 mit anschließender Degression
bis 2024 vor. Die von der Deutschen Energie-Agentur (dena)
koordinierte Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine
Verlängerung bis mindestens 2026 und für eine Degression nur im Fall
eines besonders starken Marktwachstums.

"Wenn wir mit der Energiewende im Verkehr vorankommen wollen,
müssen wir auch auf Erdgas und Biomethan setzen", sagt Andreas
Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Die derzeitigen
Rahmenbedingungen belohnen aber nicht die Umwelt- und Klimavorteile
dieser Kraftstoffe. Eine Energiesteuerermäßigung für Erdgas und
Biomethan bis mindestens 2026 wäre ein wichtiges Signal für den Markt
und die Verbraucher und eine Voraussetzung für weitere
Investitionen."

Ziel: Anteil von Erdgas am Kraftstoffmarkt auf 4 Prozent erhöhen

Eine Verlängerung um lediglich drei Jahre mit anschließender
Degression bietet aus Sicht der Initiative keine ausreichende
Planungs- und Investitionsgrundlage für Unternehmen. Damit die
Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan ihre Wirkung
entfalten kann, sollte sie an die Entwicklung des Markts und dessen
Investitionszyklen gekoppelt werden. Derzeit liege der Marktanteil
von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz bei lediglich 0,35
Prozent. Ab einem Anteil von 4 Prozent würde sich die
Marktentwicklung selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht
mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht
erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung
ab einem Anteil von 3 Prozent reduziert werden.





Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit die günstigste
Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit
üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stoßen Erdgasfahrzeuge
bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel.
Der Ausstoß an Stickoxiden ist um bis zu 90 Prozent geringer, die
Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen um bis zu 50 Prozent. Im
Straßengüterverkehr ist Flüssigerdgas (LNG - Liquefied Natural Gas)
laut Initiative Erdgasmobilität auf langen Strecken die einzige
wettbewerbsfähige Alternative zu Diesel. Ein größerer Absatzmarkt
würde die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette senken, von
der Kraftstoffbereitstellung über die Tankstelleninfrastruktur bis zu
den Fahrzeugen, und so die Wettbewerbsfähigkeit der Erdgasmobilität
weiter verbessern.

Zur Initiative Erdgasmobilität

Die Initiative Erdgasmobilität vereint Fahrzeughersteller,
Mineralöl-, Erdgas- und Biogaswirtschaft, Anbieter von
Tankstellentechnik und den ADAC. Aus der Initiative ist darüber
hinaus Ende 2015 die "LNG-Taskforce" hervorgegangen, die sich
speziell für den Einsatz von Flüssigerdgas im Straßengüterverkehr
einsetzt. Die Initiative Erdgasmobilität wird von der dena
koordiniert und steht unter der Schirmherrschaft des
Bundesverkehrsministeriums. Die Stellungnahme zur
Energiesteuerermäßigung sowie weitere Informationen zur Initiative
stehen im Internet zur Verfügung unter www.dena.de/presse.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-641, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
presse(at)dena.de, Internet: www.dena.de


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Datum: 19.05.2016 - 14:14 Uhr
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