IndustrieTreff - "Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben

IndustrieTreff

"Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde"

ID: 1375941

(ots) - Als ehemaliger Staatssekretär und Spitzenbeamter
weiß der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann,
dass der Teufel bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in
deutsches Recht oft im Detail steckt. Gleichwohl drohen seiner
Behörde und ihm handfeste Probleme, begründet in deren Aufbau und in
seiner Person. Die Folgen könnten für erhebliche Unruhe auf den
deutschen Märkten sorgen. Bestätigt sich der Verdacht, dass die
BNetzA formal falsch aufgebaut und geleitet ist, wären alle Bescheide
der Behörde der vergangenen Jahre nichtig. Dabei geht die Bandbreite
von Strafgeldern über Regulierung und Tarife bis hin zu von der
Bundesnetzagentur erfundenen Abgaben, wie etwa der Umlegung von
Netzentgelten befreiter Unterhemen auf die Allgemeinheit
(§19-Abgabe), auf deren Aufhebung nach dem entsprechenden Urteil des
BGH bereits seit Monaten wartet.

Auslöser für die Prüfung der Umsetzung der EU-Vorgaben durch die
Bundesregierung bei der Schaffung der BNetzA waren 2 Aspekte:

- höchstrichterliche Urteile in Österreich zur Arbeit und
Zusammensetzung der Kontrollgremien der dortigen
Regulierungsbehörde E-Control sowie

- die Rechtsprechung des EUGH zur Unabhängigkeit des
Datenschutzbeauftragten, der ebenfalls eine Bundesoberbehörde
unabhängig von politischer Einflussnahme zu führen hat.

"Die E-Control ist nach dem Vorbild der BNetzA aufgebaut worden,
da lag es nahe, auch in Deutschland einmal genauer hinzusehen."
erläuterte Martin Kristek, Inhaber und CEO des deutschen
Energiedienstleisters Care-Energy und gebürtiger Österreicher. "Dabei
kam heraus, dass die Fehler in Österreich bei der Umsetzung der
EU-Vorgaben identisch sind zu den Strukturfehlern des deutschen
Vorbilds. Bundesregierung und Bundesnetzagentur stehen vor
erheblichen europarechtlichen Problemen." Dabei sei besonders




gravierend, so Kristek weiter, dass eine rechtlich unzulässige
Struktur der BNetzA und entsprechende Fehler bei der Besetzung von
Position die Nichtigkeit zahlreicher, für die Wirtschaft relevanter
Entscheidungen zur Folge haben könnten.

"In Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten hat die
europäische Rechtsprechung die Messlatte sehr hoch gelegt was die
Kriterien der seitens der EU auch für die BNetzA geforderten
Unabhängigkeit anbelangt." erklärte Kristek weiter. " Es darf keine
Konstellation geben, die auch nur den Anschein der Möglichkeit einer
Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft auf einzelne Personen in
der BNetzA oder die BNetzA insgesamt nimmt." Auch hier hinke die
deutsche Umsetzung der Richtlinie den europäischen Vorgaben
hinterher.

Die seitens Care-Energy vorgenommene Analyse ergab folgende
gravierende Fehler bei Aufbau und Arbeit der BNetzA, die bei analogem
Sachverhalt in Österreich zu höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen
die Regulierungsbehörde geführt haben:

- Die BNetzA ist in der Praxis nicht unabhängig von den
politischen Weisungen des Wirtschaftsministeriums, dessen
Geschäftsbereich sie zudem auch noch zugeordnet ist. Diese
absolute Unabhängigkeit in den Fragen welche Themen wann mit
welcher Priorität angegangen werden geht aller eindeutig aus §35
der EU-Richtlinie 2009 / 72 vom 13.07.2009 hervor. Martin
Kristek: "Wir erleben in der alltäglichen Praxis mehr als die
Zusammenarbeit der BNetzA mit anderen Behörden. Die personellen
und inhaltlichen Verflechtungen bei den Entscheidungen der
BNetzA sind eng, die politische Einflussnahme hoch, wie sich
zuletzt in der Frage der Neuplanung der Netzausbaus mit
Erdkabeln gezeigt hat. Egal, wie man diese Einflussnahmen
inhaltlich bewertet, sie sind ein klarer Verstoß gegen geltendes
EU-Recht."

- Mit Jochen Homann steht ein ehemaliger beamteter Staatssekretär
des Wirtschaftsministeriums an der Spitze einer Behörde, die
gerade von der Einflussnahme dieses Ministeriums unabhängig sein
sollte. Seinen nicht öffentlichen und nicht beamtenrechtlichen
Vertrag handelte Homann mit seinen ehemaligen Kollegen im
Bundeswirtschaftsministerium aus, dies ist im Gesetz so
vorgesehen. Fraglich ist jedoch, wie objektiv solche
Verhandlungen sein können und wie unvoreingenommen Homann die
Tätigkeiten an der Hausspitze der BNetzA wahrnehmen kann. Martin
Kristek hierzu: "Ein wenig Geschmäckle ist schon bei der
Besetzung von Positionen in der BNetzA dabei, sei es an der
Hausspitze mit Herrn Homann oder durch Herrn Homann bei der
früheren Besetzung der Pressestelle mit Frau Fröhlich.
Gravierender ist jedoch, dass mit der Berufung eines Beamten,
der 30 Jahre Karriere im Bundeswirtschaftsministerium gemacht
hat, die Unabhängigkeit der Entscheidungen der BNetzA vom
Bundeswirtschaftsministerium nicht durchgehalten werden kann."

- Gemäß aktueller europäischer Rechtsprechung muss jeder Anschein
möglicher Einflussnahme und etwaiger Interessenskonflikte
ausgeschlossen werden. Während die europäische Richtlinie zur
Regulierung des Strommarkts analog zur Rechtsprechung des EUGH
fordert, dass jeder Anschein, beispielsweise durch geschäftliche
Kontakte, Mandate Aufträge, gutachterliche Tätigkeit oder
wirtschaftliche Beteiligung ausgeschlossen ist, erlaubt das
deutsche Gesetz zu Aufbau und Aufgaben der BNetzA ausdrücklich
die genehmigte Übernahme von beispielsweise
Aufsichtsratsmandaten. "Dieser vermeintliche Detailfehler kann
große Auswirkungen haben. Wurde beispielsweise Herrn Homann in
den vergangenen Jahren Aufsichtsratsmandate, bezahlte Vorträge
oder eine gutachterliche Aufgabe auch nur angeboten, dürfte die
BNetzA in der aktuellen Situation zu Fragen in diesem Bereich
nicht mehr entscheiden. Zudem müssten die bisherigen
Entscheidungen des Bereichs durchgängig geprüft werden, ob es
sich beim Angebot nicht etwa um eine Gegenleistung / Belohnung
für eine Entscheidung gehandelt haben könnte."

Noch gravierender als der Anschein fehlender Distanz zu den zu
kontrollierenden Branchen an der Spitze der Behörde wiegt die
offenbar hohe Zahl an Vorträgen etc. durch leitende Mitarbeiter der
BNetzA. Der Care-Energy Chef Martin Kristek zu diesem Aspekt:
"Gemessen an den Vorgaben der EU und der europäischen Rechtsprechung
hat Herr Homann die BNetzA schlicht nicht im Griff. Man hat den
Eindruck, jeder könne tun, was er wolle, so lang es den Chef nicht
stört. Seit Jahren nutzt beispielsweise der Vorsitzende einer
Beschlusskammer im Energiebereich, Jens Lück, seine behördliche
Expertise für ausgedehnte Vortragsreisen, Seminare und zur
Beteiligung an Buchpublikationen, etwa an einem Kommentar zum
Energierecht. Dies ist mit der besonderen Neutralitätspflicht eines
leitenden Mitarbeiters der BNetzA unvereinbar. Wie soll sich
beispielweise die Beschlussfassung der BNetzA im Energiebereich
inhaltlich weiter entwickeln, wenn führende Mitarbeiter öffentlich
auf eine inhaltliche Position festgelegt sind? Wie wollen Herr Lück
und Herr Homann den Eindruck vermeiden, dass Mitgliedern von
Verbänden Vorteile durch den direkten persönlichen Kontakt zu
leitenden Mitarbeitern der BNetzA bei deren bezahlten Auftritten
entstehen? Die europäische Rechtsprechung zieht die Grenze bereits
beim Anschein, nicht beim tatsächlichen Versuch. Nicht nur beim
Beispiel Jens Lück versagen sowohl der Beirat der BNetzA als auch die
Spitze um Herrn Homann bei der Wahrnehmung Ihrer Kontrollfunktion."

Fazit Martin Kristek: "Nimmt man die Zuordnung der BNetzA in den
Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, die Besetzung der
Spitzenposition Homann durch einen Beamten des Ministeriums und den
Mangel bei der Regelung etwaiger weiterer Mandate von Herrn Homann
oder seinen Mitarbeitern zusammen erkennt man schnell, dass es
struktureller und personeller Veränderungen in der BNetzA bedarf. Als
ersten Schritt erwarten wir eine Transparenzoffensive der BNetzA, die
diesen Namen verdient. Die Behörde soll publizieren, welcher ihrer
leitenden Mitarbeiter und Entscheider in Beschlusskammern und
Verfahren seine mit Steuermitteln erworbene Expertise zu
Nebentätigkeiten, Gutachten, Buchkommentaren, Vorträgen und Seminaren
genutzt hat. Es ist belanglos, ob die eigene Behördenleitung dieses
Verhalten genehmigt hat oder deckt, der Verdacht fehlender
Objektivität und der Annahme mit Kosten verbundener Einladungen muss
ausgeräumt werden."



Rückfragen bitte an:
Marc März
Marc.Maerz(at)care-energy.de
0151 42260332


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Verbraucherschutz durch RAL-Gütezeichen
Wohnungslüftungsgeräte senken Energieverbrauch
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.07.2016 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1375941
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 562 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
""Aufbau und Arbeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechen nicht den europäischen Vorgaben für Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Care-Energy Holding GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Care-Energy Holding GmbH



Service


Bundesweiter Dienstleister nach DGUV Vorschrift 3.
Wir prüfen bundesweit nach DGUV V3.

Login