Brennholz sammeln im Wald: Leseschein ist Pflicht
(ots) - Wer Brennholz zum Eigenverbrauch selbst
aus dem Wald holen will, benötigt einen sogenannten "Holzleseschein".
Dieser ist bei allen Forstämtern erhältlich. Für das gesammelte Holz
fallen Gebühren an, die meist nach Raummeter berechnet werden -
darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
(HKI) hin.
Kommt eine Motorsäge zum Einsatz, ist ein entsprechender
Führerschein vorzuweisen. Hierzu werden vielerorts Lehrgänge von den
Kommunen angeboten. Auch sachgemäße Kleidung wie Helm mit
Sichtschutz, Gehörschutz, Handschuhe, Gummistiefel sowie Jacke und
Hose mit Schnittschutz sind zu tragen.
Gespaltenes Holz trocknet und verbrennt sauberer
Besonders wichtig ist es, das Holz nach dem Sammeln zu spalten,
damit die Scheite später im Kamin genügend Oberfläche für die Flammen
bieten. Das gewährleistet eine optimale Verbrennung. Zudem müssen
die Holzscheite rund zwei Jahre an einem trockenen, vor Witterung
geschützten Ort gelagert werden. Denn frisch geschlagenes Holz weist
einen Feuchtegehalt von etwa 40 Prozent auf. Erst nach der Trocknung
hat es die optimale Restfeuchte von unter 20 Prozent erreicht und
kann als Brennholz eingesetzt werden. Der Wassergehalt kann mit einem
Feuchtemessgerät, das im Baumarkt erhältlich ist, überprüft werden.
Ist das Holz zu feucht, kommt es zu einer unvollständigen
Verbrennung, bei der unnötig viele Schadstoffe freigesetzt werden.
Diese belasten nicht nur die Umwelt, sondern schädigen auch Kamin und
Schornstein.
Brennholz, das in diesem Sommer aufbereitet wird, kann also erst
im übernächsten Winter verbrannt werden. Im Sinne der Umwelt gilt:
Behandeltes, gestrichenes oder beschichtetes Holz gehört nicht ins
Feuer. Wo dieses zu entsorgen ist, kann bei der zuständigen Kommune
oder dem Stadtreinigungsbetrieb erfragt werden.
Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-0
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
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Datum: 07.07.2016 - 14:12 Uhr
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