IndustrieTreff - Sehen und gesehen werden: Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren / TÜV Rheinland: Bei schlechte

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Sehen und gesehen werden: Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren / TÜV Rheinland: Bei schlechter Sicht Abblendlicht einschalten / Hauswand hilft beim Licht-Check (FOTO)

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(ots) -
"Sehen und gesehen werden" muss in der dunklen Jahreszeit die
Maxime aller Kraftfahrer und Teilnehmer im Straßenverkehr lauten.
Neben dem alljährlichen, kostenlosen Licht-Test im Oktober, den auch
TÜV Rheinland wieder in allen über 130 Prüfstellen anbietet, sollte
vor jeder Fahrt eine Kontrolle der Beleuchtung stehen.

Wechsel von Xenon- und LED-Licht der Werkstatt überlassen

Was Autofahrer leicht selbst tun können, erklärt TÜV
Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich-Sander: "Überprüft werden sollten
Fern- und Abblendlicht, Nebel- und Zusatzscheinwerfer wie
Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter,
Warnblinkanlage, Blinker, Nebelschlussleuchten und - wenn vorhanden -
Nebelscheinwerfer." Beim Check in der Dunkelheit können ein
Garagentor oder eine Hauswand als Projektionsfläche dienen. Rück- und
Bremslichter lassen sich beispielsweise gut vor einem spiegelnden
Schaufenster testen. Ist eine Scheinwerfer- oder Rücklicht-Glühlampe
defekt, ist es ratsam, die zweite mit auszutauschen, da sie meist
eine ähnliche Lebensdauer hat. "Den Wechsel von Xenonbrennern sollte
man wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen",
sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Gleiches gilt für den Austausch
von LED-Leuchtmitteln.

Nebelschlussleuchte nur bei Nebel einschalten

Tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken
Schneefall oder Regen, sollten Autofahrer rechtzeitig das
Abblendlicht per Hand einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser
früher als zu spät. "Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine
Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst
einschaltet, bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren
jedoch häufig zu spät oder gar nicht", so Hans-Ulrich Sander.
Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern in der




Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei
unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der
Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50
Metern erlaubt. Das entspricht auf der Autobahn dem Abstand zweier
Begrenzungspfosten. Gleichzeitig sollte bei diesen Sichtweiten eine
Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde nicht
überschritten werden.



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Datum: 23.09.2016 - 10:00 Uhr
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