Sehen und gesehen werden: Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren / TÜV Rheinland: Bei schlechter Sicht Abblendlicht einschalten / Hauswand hilft beim Licht-Check (FOTO)

(ots) - 
   "Sehen und gesehen werden" muss in der dunklen Jahreszeit die 
Maxime aller Kraftfahrer und Teilnehmer im Straßenverkehr lauten. 
Neben dem alljährlichen, kostenlosen Licht-Test im Oktober, den auch 
TÜV Rheinland wieder in allen über 130 Prüfstellen anbietet, sollte 
vor jeder Fahrt eine Kontrolle der Beleuchtung stehen.
   Wechsel von Xenon- und LED-Licht der Werkstatt überlassen 
   Was Autofahrer leicht selbst tun können, erklärt TÜV 
Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich-Sander: "Überprüft werden sollten 
Fern- und Abblendlicht, Nebel- und Zusatzscheinwerfer wie 
Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter, 
Warnblinkanlage, Blinker, Nebelschlussleuchten und - wenn vorhanden -
Nebelscheinwerfer." Beim Check in der Dunkelheit können ein 
Garagentor oder eine Hauswand als Projektionsfläche dienen. Rück- und
Bremslichter lassen sich beispielsweise gut vor einem spiegelnden 
Schaufenster testen. Ist eine Scheinwerfer- oder Rücklicht-Glühlampe 
defekt, ist es ratsam, die zweite mit auszutauschen, da sie meist 
eine ähnliche Lebensdauer hat. "Den Wechsel von Xenonbrennern sollte 
man wegen der Hochvolttechnik besser der Fachwerkstatt überlassen", 
sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Gleiches gilt für den Austausch 
von LED-Leuchtmitteln.
   Nebelschlussleuchte nur bei Nebel einschalten 
   Tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken 
Schneefall oder Regen, sollten Autofahrer rechtzeitig das 
Abblendlicht per Hand einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser 
früher als zu spät. "Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine 
Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst 
einschaltet, bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren 
jedoch häufig zu spät oder gar nicht", so Hans-Ulrich Sander. 
Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern in der 
Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei 
unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der 
Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50
Metern erlaubt. Das entspricht auf der Autobahn dem Abstand zweier 
Begrenzungspfosten. Gleichzeitig sollte bei diesen Sichtweiten eine 
Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde nicht 
überschritten werden.
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Datum: 23.09.2016 - 10:00 Uhr
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