IndustrieTreff - Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab: Greenpeace Energy will Rechtsmittel vor

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Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab: Greenpeace Energy will Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen

ID: 1406315

(ots) - Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy prüft
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen
Union zugunsten des Subventionspakets für das geplante britische
Atomkraftwerk Hinkley Point C. Das dem EuGH nachgeordnete Gericht
hatte eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und
Österreich gegen hohe staatliche Subventionen für das AKW-Projekt als
nicht zulässig abgewiesen. Der Rechtsstreit hat grundsätzliche
Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend
weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen
Ländern dienen kann. "In unserer Klage geht es nicht nur um die
wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um
Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick
auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um
eine entscheidende Weichenstellung für die europäische
Energiepolitik", sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace
Energy. "Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der
Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten
britischen Atomsubventionen abweist", so Tangermann.

Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut
einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108
Milliarden Euro. Zusätzlich verspricht der britische Staat dem
Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger
Milliardenhöhe. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt.
Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die
oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen,
Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall,
Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG. Das
Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung
überarbeitet worden. Gestern erst hatte EDF den neuen




Beihilfebedingungen zugestimmt.

Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und
Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen
staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und
verkaufen kann. Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass
das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar
beeinflusst, andere Energieanbieter sowie Betreiber von
Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker belastet.

"Durch unsere Klage - und die damit verbundene Aufmerksamkeit -
haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen
Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses
riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern", sagt Sönke
Tangermann. "Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen
Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley
Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil
Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt
ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden
wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten
Sachverstand", sagt Sönke Tangermann.

Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn
planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist
derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn. Die vier Staaten hatten
Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu
Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen,
um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu
verteidigen. Sollten die AKW-Projekte in der EU nach dem Vorbild von
Hinkley Point C realisiert werden, drohen nach Ansicht von Greenpeace
Energy noch stärkere Verzerrungen auf den immer enger vernetzten
europäischen Energiemärkten.

Mehrere Unternehmen der Klägergemeinschaft haben sich deshalb
Mitte Februar mit einer offiziellen Stellungnahme am
Beihilfeprüfverfahren um das ungarische AKW-Projekt Paks II
beteiligt. Greenpeace Energy hatte zudem Anfang April in Brüssel auf
Einladung der EU-Kommission bei der Generaldirektion Wettbewerb seine
Kritik an den ungarischen AKW-Plänen vorgetragen. "Unabhängig vom
weiteren Gang des Verfahrens um Hinkley Point C werden wir auch die
Entwicklung im Fall Paks II sehr kritisch begleiten und uns auch in
Zukunft gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen für europäische
AKW-Bauten engagieren", sagt Sönke Tangermann von Greenpeace Energy.
"Sollte die EU-Kommission das geplante ungarische Finanzierungspaket
ebenfalls durchwinken, werden wir auch hier weitere juristische
Schritte ernsthaft prüfen", so Tangermann.



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 040 / 808 110 - 658
christoph.rasch(at)greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de

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Datum: 29.09.2016 - 11:31 Uhr
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