IndustrieTreff - Staatlich verordneter Etikettenschwindel - Weshalb beim Strom nicht drin ist, was draufsteht (AUDIO)

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Staatlich verordneter Etikettenschwindel - Weshalb beim Strom nicht drin ist, was draufsteht (AUDIO)

ID: 1419003

(ots) -
Anmoderationsvorschlag: Mal ehrlich: Ohne Etiketten wären wir
zwischen all den Produkten doch alle irgendwie aufgeschmissen.
Lebensmittel, Kühlschränke, Autos - wir würden nicht wissen, was wir
da so kaufen. Allerdings halten die Angaben leider nicht immer das,
was sie versprechen. Auch bei Stromtarifen kommt es zu einem
regelrechten Etikettenschwindel. Und der ist sogar staatlich
verordnet. Helke Michael ist dem mal für uns nachgegangen...

Sprecherin: Keiner kauft gerne die Katze im Sack. Auch bei Strom
wollen wir wissen, wofür wir eigentlich bezahlen. Und weil das auch
unser gutes Recht ist, müssen Stromanbieter jedes Jahr zum 1.
November die Zusammensetzung ihres Stroms veröffentlichen. Wie bei
Lebensmitteln auch, soll diese Kennzeichnung für Transparenz sorgen.
Das Problem:

O-Ton 1 (Ralph Kampwirth, 0:02 Min.): "In der Praxis tut sie das
leider allerdings nicht."

Sprecherin: Sagt Ralph Kampwirth vom Ökostromanbieter Lichtblick
und er erklärt, warum:

O-Ton 2 (Ralph Kampwirth, 0:18 Min.): "Stellen Sie sich vor, Ihr
Versorger liefert Ihnen ausschließlich Strom aus Kohle- und
Atomkraft. Jetzt ist es aber so: Auf der Verpackung dieses Stroms,
auf der Kennzeichnung dieses Stroms steht nun, dass es sich hierbei
fast zur Hälfte um grünen Ökostrom handelt. Plötzlich wird also aus
Kohle- und Atomstrom auf dem Etikett Ökostrom. Das ist natürlich ein
riesiger Schwindel."

Sprecherin: Verantwortlich für diese Mogelpackung sind allerdings
nicht die Stromanbieter, sondern der Gesetzgeber. Der möchte, dass
jeder Haushalt sehen kann, wie die gesetzlich festgelegte
Ökostromumlage, die ja alle zahlen müssen, zur Energiewende beiträgt.
Deshalb hat er vorgeschrieben,...

O-Ton 3 (Ralph Kampwirth, 0:21 Min.): "...dass jeder
Energieanbieter, also egal welchen Strom er liefert, einen




Pflichtanteil an sogenanntem ''EEG-Ökostrom'' in seiner
Stromkennzeichnung ausweisen muss. Der Haken daran ist: Dieser
Ökostrom wird von den Energieanbietern gar nicht eingekauft und auch
nicht an Kunden geliefert. Es ist also so - der Stromanbieter gibt
diesen Strom in seiner Kennzeichnung an, obwohl er mit diesem Anteil
gar nichts zu tun hat."

Sprecherin: Es werden also zwei Dinge in einen Topf geworfen, die
gar nicht zusammengehören. Das eigentliche Ziel, Transparenz zu
schaffen, bleibt auf der Strecke. Umweltbewussten bleibt da aktuell
nur eins:

O-Ton 4 (Ralph Kampwirth, 0:16 Min.): "Wenn ein Kunde ohne großes
Rumrechnen wirklich sichergehen will, dass sein Strom 100 Prozent
Ökostrom enthält, dann sollte er am besten zu Tarifen von reinen
Ökostromanbietern greifen. Denn die verzichten ganz auf Kohle und
Atom, da gibt''s dann auch keine Verwirrung bei der
Stromkennzeichnung. Dann sind die Verbraucher auf der sicheren
Seite."

Abmoderationsvorschlag: Auch beim Strom ist also künftig nicht
mehr drin, wonach es auf den ersten Blick aussieht. Wenn Sie alles
noch mal in Ruhe nachlesen wollen: schauen Sie einfach mal im Netz
unter www.LichtBlick.de/medien.



Pressekontakt:
LichtBlick SE - Ralph Kampwirth
Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
+49 40 / 6360 - 1208
ralph.kampwirth(at)lichtblick.de

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Datum: 01.11.2016 - 09:00 Uhr
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