IndustrieTreff - Studie: Staatlich verordneter Etikettenschwindel bei Stromkennzeichnung (FOTO)

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Studie: Staatlich verordneter Etikettenschwindel bei Stromkennzeichnung (FOTO)

ID: 1419008


(ots) -
Weitere Materialien:
*** Video-Statement, Studie (26 Seiten) und Infopapier (4 Seiten)
unter http://bit.ly/stromkennzeichnung ***

Verbraucher werden bei den Angaben zur Stromherkunft zunehmend in
die Irre geführt. Denn die 1.100 Energieanbieter in Deutschland sind
gesetzlich verpflichtet, einen Ökostromanteil von bis zu 46 Prozent
in der Stromkennzeichnung ihrer Tarife auszuweisen - obwohl die
Unternehmen die grüne Energie nicht an ihre Kunden liefern. Das geht
aus einem heute vom Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick
veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts hervor. Jedes Jahr
am 1. November müssen die Anbieter ihren aktuellen Strommix
veröffentlichen.

Die Stromkennzeichnungs-Vorschrift regelt, dass der nach dem
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Ökostrom rein
rechnerisch allen Stromkunden in Deutschland zugeteilt wird. Der
Gesetzgeber bietet Stromfirmen allerdings keine Möglichkeit,
geförderten Wind- oder Sonnenstrom direkt an Kunden zu liefern. "Die
Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie
muss dringend reformiert werden. Auf Stromprodukten darf nur
draufstehen, was auch drin ist", so Gero Lücking, Geschäftsführer
Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Dazu heißt es in der Studie: "Die tatsächliche Beschaffungspolitik
eines Stromanbieters wird von der Stromkennzeichnung immer weniger
abgebildet." Die Kennzeichnung verfehlt damit das von der EU
vorgegebene Ziel, die Kunden transparent über die Herkunft der
gelieferten Energie zu informieren.

"Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie
einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von
46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd. Kein Verbraucher
versteht diese Regelung. Energieanbieter, die nichts für die
Energiewende tun, profitieren von diesem kostenlosen Greenwashing",




so Lücking. Auch reine Ökostromanbieter wie LichtBlick müssen den
rechnerischen EEG-Pflichtanteil ausweisen.

Die Verbrauchertäuschung wird mit dem Ausbau der Erneuerbaren
Energien weiter zunehmen, so das Gutachten. Steigt die
EEG-Stromproduktion bis 2025 wie geplant auf 45 Prozent, wird der
virtuelle EEG-Pflichtanteil in Privatkunden-Tarifen knapp 70 Prozent
betragen. Denn da Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle
EEG-Umlage zahlen, wird Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler
EEG-Pflichtanteil zugewiesen.

Die Gutachter haben deshalb einen Reformvorschlag entwickelt. Im
Kern sollen künftig bei der Stromkennzeichnung nur noch die
Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für
seine Kunden produziert oder einkauft. "Verbraucher haben ein Recht
auf transparente Stromtarife. Das will auch die EU", betont Lücking.

Da Verbraucher mit der EEG-Umlage den Ausbau von Windrädern und
Solaranlagen finanzieren, sollen Stromkunden gesondert auf diesen
Energiewende-Beitrag hingewiesen werden. Mit der Stromlieferung hat
die Umlage aber nichts zu tun - deshalb soll der grüne EEG-Strom
künftig nicht mehr in der Tarif-Kennzeichnung auftauchen.

Über LichtBlick:

LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. Über eine
Millionen Menschen - die LichtBlicker - vertrauen bereits auf die
reine Energie des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und Ökogas.
Das innovative Unternehmen entwickelt mit dem SchwarmDirigenten die
IT-Plattform der Energiewende zur intelligenten Vernetzung
dezentraler Kraftwerke, Speicher und Lasten. LichtBlick beschäftigt
knapp 500 Mitarbeiter und erzielte 2015 einen Umsatz von über 700
Millionen Euro. Info: www.lichtblick.de



Kontakt:

Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, Mobil 0170-5651556,
Tel. 040 63601208
E-Mail: ralph.kampwirth(at)lichtblick.de, LichtBlick auf Twitter:
(at)lichtblick_de

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Datum: 01.11.2016 - 09:19 Uhr
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