IndustrieTreff - Pläne der Bundesnetzagentur zur atypischen Netznutzung gefährden Netzstabilität

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Pläne der Bundesnetzagentur zur atypischen Netznutzung gefährden Netzstabilität

ID: 1422936

Die Bundesnetzagentur überlegt die Erheblichkeitsschwellen anzuheben, ab denen Letztverbraucher mit atypischer Netznutzung von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dadurch würden etwa 95 Prozent der bisherigen Begünstigten aus der Regelung herausfallen.

(industrietreff) - • Überlegungen zur Neuregelung der atypischen Netznutzung stützen sich auf unzureichende Datengrundlagen
• Atypik-Grenzerhöhung würde 95 Prozent der bisherigen Begünstigten betreffen

Hannover, 10.11.2016. Die Bundesnetzagentur überlegt die Erheblichkeitsschwellen anzuheben, ab denen Letztverbraucher mit atypischer Netznutzung von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dadurch würden etwa 95 Prozent der bisherigen Begünstigten aus der Regelung herausfallen. Besonders betroffen wären kleine und mittlere Unternehmen. Vor diesem Hintergrund warnt der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vor weiteren finanziellen Belastungen für die betroffenen Unternehmen sowie einer Gefährdung der Netzstabilität. Der Verband kritisiert insbesondere die unzureichende Datengrundlage, auf die sich die Überlegungen stützen.

„Der Beschlussentwurf zur Anpassung der Erheblichkeitsschwellen beruht auf Berichten, die für eine solche Einschätzung völlig ungeeignet sind. So wurden im Frühjahr dieses Jahres lediglich sieben Netzbetreiber aber nicht ein einziger Atypik-Nutzer befragt. Bisherige Analysen der Bundesnetzagentur zeigten zudem, dass die befragten Netzbetreiber in der Mehrheit gar nicht aussagefähig sind“, gibt VEA-Geschäftsführer Christian Otto zu bedenken. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Flexibilitätsregelungen erst ab einer absoluten Lastverlagerung von 1.000 kW bei der relativen Lastverlagerung von mindestens 50 Prozent greifen zu lassen.

Von den bisherigen Regelungen der Atypik profitierten Netzbetreiber sowie alle Netznutzer: Die atypische Netznutzung entlastete das Netz und sorgte für eine ökonomische Planbarkeit und Kalkulierbarkeit seitens der Netzbetreiber. Im Gegenzug erhielten die atypischen Nutzer bisher individuelle Netzentgelte. Die Regelungen zur Atypik haben über alle Netzebenen hinweg eine netzstützende Wirkung, vermeiden den sonst notwendigen Netzausbau und sparen somit für alle Netzkunden Kosten.





Durch die geplante Anhebung der Erheblichkeitsschwellen soll u. a. das § 19-Umlage-Volumen (2017: 386 Mio. Euro) gesenkt werden. Zwar würden 95 Prozent der bisherigen atypischen Letztverbraucher – vorrangig kleinere und mittlere Unternehmen – aus der Regelung herausfallen, diese stellen jedoch nur ein Viertel des Umlagevolumens. „Für den deutschen Mittelstand haben solche auf unzureichenden Daten basierende Fehlentscheidungen gravierende finanzielle Folgen. Wir fordern die Politik daher auf, eine solide und transparente Evaluierung vorzunehmen. Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam mit anderen Verbänden bereits an einem detaillierten Konzept mit eigenen Vorschlägen“, erklärt Otto.


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Bereitgestellt von Benutzer: VEA
Datum: 10.11.2016 - 12:24 Uhr
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