IndustrieTreff - Deutschlandtest zum Strommix: Wie Verbraucher in die Irre geführt werden

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Deutschlandtest zum Strommix: Wie Verbraucher in die Irre geführt werden

ID: 1426783

(ots) -
Nicht nur beim Spritverbrauch von Autos, sondern auch bei den
Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher zunehmend in die Irre
geführt. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht 35 großer deutscher
Stromanbieter hervor. So weisen die untersuchten Anbieter deutlich
weniger Kohle- und Atomstrom in ihrem Strommix aus, als sie
tatsächlich für Ihre Kunden einkaufen. Die Versorger beschaffen bis
zu 42 Prozent mehr Energie aus konventionellen Quellen, als aus den
offiziellen Angaben hervorgehen. Dies ergaben Recherchen des Energie-
und IT-Unternehmens LichtBlick.

Am heutigen Montag findet im Bundeswirtschaftsministerium eine
Anhörung zu den Angaben auf Stromprodukten statt. "Das
Wirtschaftsministerium nimmt diese Verbrauchertäuschung bisher
billigend in Kauf. Wir brauchen eine rasche Reform der Kennzeichnung,
damit der Etikettenschwindel ein Ende findet", fordert Gero Lücking,
Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick. "Auch für
Stromprodukte muss gelten: Es darf nur das draufstehen, was auch drin
ist. Nur so können Verbraucher Tarife und Anbieter klar
unterscheiden."

Aus der Übersicht der Anbieter-Stromkennzeichnungen geht hervor,
dass der ENBW-Konzern über 42 Prozent mehr Strom aus Atom, Kohle und
andere fossilen Quellen für seine Kunden einkauft, als im Strommix
angegeben. Auch bei E.ON (plus 38 Prozent), Innogy (plus 38 Prozent),
Vattenfall (plus 37 Prozent) und EWE (plus 31 Prozent) fällt der
Anteil konventioneller Energie höher aus, als für die Verbraucher
ersichtlich. Ebenso bei den Stadtwerken - zum Beispiel Düsseldorf
(plus 40 Prozent), Flensburg (plus 39 Prozent), Erfurt (38 Prozent),
DREWAG (plus 35 Prozent), Leipzig (plus 35 Prozent), Mainova (plus 29
Prozent) und München (plus 29 Prozent).

2 der 35 untersuchten Anbieter sind ihrer gesetzlichen Pflicht, ab




dem 1. November 2016 ihre Stromkennzeichnung für 2015 vorzulegen,
bisher nicht nachgekommen.

Die Anbieter können sich bei der irreführenden Stromkennzeichnung
auf die gesetzlichen Vorgaben berufen. Der Gesetzgeber verpflichtet
Versorger, einen EEG-Stromanteil von bis zu 46 Prozent auszuweisen -
obwohl die Unternehmen den subventionierten EEG-Strom nicht für Ihre
Kunden beschaffen. Die Folge: Der Anteil Atom- und Kohlestrom wird in
der Kennzeichnung zu niedrig angegeben. Für den Kunden sehen viele
Stromtarife umweltfreundlicher aus, als sie tatsächlich sind. In
einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts heißt
es dazu: "Die tatsächliche Beschaffungspolitik eines Stromanbieters
wird von der Stromkennzeichnung immer weniger abgebildet."

Die Gutachter haben deshalb einen Reformvorschlag entwickelt. Im
Kern sollen künftig bei der Kennzeichnung nur noch die Energiemengen
ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden
produziert oder einkauft.

Da Verbraucher mit der Zahlung der EEG-Umlage den Ausbau von
Windrädern und Solaranlagen finanzieren, sollen sie künftig auch in
verständlicher Weise auf ihren Energiewende-Beitrag hingewiesen
werden. "Die EEG-Umlage hat jedoch keinen Einfluss auf den
Stromeinkauf der Versorger. Deshalb darf der EEG-Strom künftig nicht
mehr in der Stromkennzeichnung der Energieanbieter auftauchen",
betont Lücking.

Über LichtBlick:

LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. Über eine
Millionen Menschen - die LichtBlicker - vertrauen bereits auf die
reine Energie des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und Ökogas.
Das innovative Unternehmen entwickelt mit dem SchwarmDirigenten die
IT-Plattform der Energiewende zur intelligenten Vernetzung
dezentraler Kraftwerke, Speicher und Lasten. LichtBlick beschäftigt
knapp 500 Mitarbeiter und erzielte 2015 einen Umsatz von über 700
Millionen Euro. Info: www.lichtblick.de



Pressekontakt:
Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, Tel. 040 63601208
E-Mail: ralph.kampwirth(at)lichtblick.de, LichtBlick auf Twitter:
(at)lichtblick_de

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Datum: 21.11.2016 - 08:26 Uhr
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