IndustrieTreff - Pfeiffer/Liebing: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe

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Pfeiffer/Liebing: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe

ID: 1431542

(ots) - Für einen fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und
privaten Unternehmen

Der Deutsche Bundestag schließt am heutigen Donnerstag in 2./3.
Lesung die Beratungen zur Novelle der Vergabe von Wegenutzungsrechten
ab. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion Ingbert Liebing:

Joachim Pfeiffer:

"Die Reform des § 46 Energiewirtschaftsgesetz schafft Rechts- und
Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer bei der
Konzessionsvergabe im Bereich der leitungsgebundenen
Energieversorgung.

Der Gesetzentwurf schafft Klarheit über die Ermittlung des
Netzwertes und den Umgang mit Verfahrensrügen. Die
Koalitionsfraktionen haben außerdem klargestellt, dass
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die bei der Neuvergabe
von Konzessionen mit berücksichtigt werden können, keine
Diskriminierung nicht-kommunaler Bewerber im Vergabeverfahren zur
Folge haben dürfen."

Ingbert Liebing:

"Wir schaffen Klarheit für die Kommunen, welche Auskunftsrechte
sie bekommen. Das ist wichtig, damit sie ihre Ausschreibung
rechtssicher gestalten können. Für die Kommunen ist darüber hinaus
von Bedeutung, dass die Konzessionsabgabe zwingend fortzuzahlen ist,
auch wenn über eine Vergabe noch vor Gericht gestritten wird. Die
Kommunen dürfen nicht die Leidtragenden eines Rechtsstreites zwischen
Alt- und Neukonzessionär sein.

Hervorzuheben ist, dass die Kommunen künftig auch örtliche Belange
als Vergabekriterien berücksichtigen können. Damit bekommen die
Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten, ohne dass daraus ein
Wettbewerbsvorteil für kommunale Unternehmen entsteht. Im Rahmen
eines Ausschreibungsverfahrens mit einem diskriminierungsfreien




Wettbewerb müssen die Auswahlkriterien so gewählt werden, dass jeder
Bewerber diese Kriterien erfüllen kann, der private genauso wie der
kommunale. Das gilt auch für Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft. Kommunale und private Bewerber können sie gleichermaßen
erfüllen. Entscheidend ist, dass wir einen diskriminierungsfreien
Wettbewerb um die besten Lösungen im Interesse der örtlichen
Gemeinschaft herbeiführen.

Die Vorschläge der Fraktion der Linken für In-House-Vergabe und
Rekommunalisierung haben wir ausdrücklich nicht aufgenommen. Aus
gutem Grund, denn es geht hier nicht um Rekommunalisierung, sondern
um Rechtssicherheit in einem Wettbewerbsverfahren. Wettbewerb um die
Netzrechte ist gut. Er dient auch den Kommunen, weil sie mit den
jetzt rechtssicher festgelegten Kriterien einen Wettbewerb auslösen
können, wer am ehesten und wer am besten die Netze in der Gemeinde
betreibt."



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Datum: 01.12.2016 - 13:25 Uhr
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