IndustrieTreff - EPA-Entscheidung zur Neuheitsschädlichkeit von Stamm- und Teilanmeldungen

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EPA-Entscheidung zur Neuheitsschädlichkeit von Stamm- und Teilanmeldungen

ID: 1432103

Erleichterung für Schutzrechtsinhaber

(PresseBox) - Düsseldorf, 02. Dezember 2016 ? Die Große Beschwerdekammer (?Enlarged Board of Appeal?) des Europäischen Patentamts (EPA) hat am 29. November entschieden, dass Patentansprüchen, in denen ein oder mehrere generische Begriffe verwendet werden (sog. generischer ?ODER?-Anspruch), eine Teilpriorität für die Merkmale zukommt, die unter diese Begriffe fallen und die erstmals in der Voranmeldung offenbart wurden (Entscheidung G 1/15).
Hintergrund für die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer waren fol-gende Fragen, die unter anderem in einem Verfahren zwischen den Unterneh-men Nestec S.A. und Dualit Ltd. aufgekommen waren: Ist einer Nachan-meldung das Prioritätsrecht zu verweigern, wenn sie die ursprüngliche Offenbarung durch einen generischen Begriff verallgemeinert? Und könnte dieser Fall dazu führen, dass eine Teilanmeldung ihrer Stammanmeldung neuheitsschädlich entgegensteht?
?Mit der Entscheidung müssen Patentinhaber nun nicht mehr befürchten, dass sie durch eine eigene Offenbarung innerhalb derselben Patentfamilie ihren Patentschutz verlieren?, sagt Dr. Jochen Kapfenberger, Patentanwalt von Cohausz & Florack. Zudem könnten Patentanmelder zukünftig Nachanmeldungen noch weiter fassen, ohne damit zu riskieren, selbst neuheitsschädlichen Stand der Technik zu schaffen.

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.




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Datum: 02.12.2016 - 15:53 Uhr
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