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Greenpeace Energy zieht vor Europäischen Gerichtshof: Rechtsstreit um Subventionen für britisches AKW Hinkley Point C geht in die nächste Runde

ID: 1435059

(ots) - Der Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace
Energy zieht im Gerichtsverfahren um Subventionen für das britische
Atomkraftwerk Hinkley Point C vor den Europäischen Gerichtshof.
Gemeinsam mit anderen Energieanbietern hatte Greenpeace Energy 2015
vor der Ersten Instanz des Luxemburger Gerichts die EU-Kommission
verklagt, nachdem diese milliardenschwere Hilfszahlungen für das
umstrittene Atomprojekt genehmigt hatte. Diese Subventionen verzerren
den Wettbewerb auf dem Strommarkt in Europa und auch in Deutschland
zu Lasten erneuerbarer Energien. Das Gericht hatte die Klage jedoch
im September als unzulässig eingestuft; dagegen hat Greenpeace Energy
nun Rechtsmittel eingelegt.

"Gerade weil Hinkley Point C als Blaupause für zahlreiche weitere
Atomprojekte in Europa gilt, das Gericht diesen Umstand aber komplett
ignoriert, sind wir sind entschlossen, den Rechtsstreit um die
unfairen Atomsubventionen bis zum Ende auszufechten", sagt
Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann. So planen unter anderem
Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei ebenfalls neue Reaktoren.
Die vier Staaten sind sowohl in diesem als auch im parallelen
Klageverfahren Österreichs vor dem EuGH als Streithelfer der
Kommission beigetreten. Insgesamt sollen in Europa in den nächsten
Jahren neue AKWs mit einer Gesamtleistung von rund 34 Gigawatt
entstehen.

Allein das in Ungarn geplante AKW Paks II mit einer Kapazität von
2,4 Gigawatt ist offenbar als Export-Kraftwerk vorgesehen, das
insbesondere Deutschland beliefern soll. Erst vor wenigen Wochen hat
die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen
fehlender Ausschreibung für das AKW-Projekt eingestellt. Beobachter
vermuten, dass die Kommission - ähnlich wie zuvor für Hinkley Point C
- in einem zweiten Verfahren nun auch das für Paks II vorgesehene




staatliche Subventionspaket genehmigen könnte. "Die deutsche
Bundesregierung ist unehrlich, wenn sie vorgibt, Deutschland wäre von
der drohenden Wiederkehr der Nuklearenergie in unmittelbarer
EU-Nachbarschaft nicht betroffen", sagt Sönke Tangermann.
"Tatsächlich ist die Bundesrepublik den atomaren Risiken nicht
weniger ausgesetzt, als wenn die AKWs auf deutschem Boden stünden."

Zudem hätte der hochsubventionierte Atomstrom aus Hinkley Point C,
Paks II und weiteren AKWs deutliche Auswirkungen auf die Strompreise
in Deutschland. Wie eine Studie des Berliner Analyseinstituts Energy
Brainpool im Auftrag von Greenpeace Energy belegte, verzerrt dies den
Wettbewerb hierzulande - zu Lasten erneuerbarer Anbieter und mit
deutlichen Mehrkosten für das EEG-System.

In seinem kürzlich vorlegten Impulspapier "Strom 2030" zur Zukunft
des deutschen Strommarktes verlässt sich der deutsche Energieminister
Sigmar Gabriel (SPD) darauf, dass angesichts von Atom- und
Kohleausstieg hierzulande künftig mehr Strom als bisher aus dem
Ausland importiert wird. "Wenn das aber dazu führt, dass Atomstrom
aus hochsubventionierten Meilern in Ungarn, Tschechien oder Polen
nach Deutschland gelangt, um abgeschaltete deutsche AKWs zu ersetzen,
dann höhlt dies den Atomausstieg hierzulande komplett aus", warnt
Tangermann. Die Bundesregierung, die die Bedeutung gerade der
osteuropäischen Länder bei der zukünftigen internationalen
Marktkopplung in ihrem Strommarktszenario betont, müsse laut
Tangermann deshalb nun durch technische, regulatorische und
politische Steuerung gewährleisten, dass der extrem teure und unter
Hinnahme großer Risiken erzeugte Atomstrom aus anderen EU-Staaten
keine Rolle bei der Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher
in Deutschland spielt.

Im Gerichtsverfahren um die Subventionen für Hinkley Point C sehen
die Anwälte von Greenpeace Energy unterdessen gute Chancen, dem
EU-Gericht Rechtsfehler bei der Abweisung der Klage nachweisen zu
können: "Das Europäische Gericht hat die formale Hürde für eine Klage
unverhältnismäßig hoch gelegt und die von den Klägern vorgetragenen
Argumente sowie ein wissenschaftliches Gutachten nur sehr pauschal
oder gar nicht gewürdigt", sagt Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet. Die
Berufungsschrift gegen die Klage-Abweisung hat die
Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh), die Greenpeace Energy
juristisch im Verfahren vertritt, nun fristgerecht an den EuGH
übermittelt.

Das EU-Gericht hatte die Unzulässigkeit der Klage unter anderem
damit begründet, dass alle Wettbewerber am europäischen Energiemarkt
gleichermaßen von den Subventionen für Hinkley Point C benachteiligt
seien - und Greenpeace Energy hier keine herausgehobene Stellung
zufalle. Diese im Fachjargon "individuelle Betroffenheit" aber ist
formale Voraussetzung, um im Gerichtsverfahren zugelassen zu werden.
"Erstens trifft diese Behauptung auf einen ambitionierten
Grünstromanbieter wie Greenpeace Energy und seine besondere Stellung
am Energiemarkt nicht zu", sagt Anwältin Fouquet. "Zweitens haben
dann Energieunternehmen wie Greenpeace Energy in Zukunft keine
Chance, gegen genehmigende Beihilfeentscheidungen und damit die
Erlaubnis wettbewerbsverzerrender Atomsubventionen insbesondere aus
einem Mitgliedstaat zu klagen, in dem die Unternehmen nicht ansässig
sind, mit dem aber ein grenzüberschreitender Energiehandel möglich
ist."



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 030 / 28 482-210
christoph.rasch(at)greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de

Redaktioneller Hinweis: Ein Faktenblatt mit vertiefenden Infos sowie
begleitendes Bildmaterial zum Download finden Sie unter
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Datum: 12.12.2016 - 10:00 Uhr
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