IndustrieTreff - VW Skandal Massenklagen - Verstoß gegen EU-Recht: erstmals Berufung vor dem Oberlandesgericht Braun

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VW Skandal Massenklagen - Verstoß gegen EU-Recht: erstmals Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und München eingelegt

ID: 1440992

(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lässt erstmals in einem ihrer Verfahren
eine europarechtliche Fragestellung zur Typengenehmigung
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC-Papier) vor dem
Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht München in 2
Berufungsverfahren klären. Dieses Verfahren wird wegweisend sein für
weitere Entscheidungen im VW Abgasskandal, wenn es um Klagen gegen VW
direkt geht. Das Verfahren vor dem OLG Braunschweig hat deshalb
besondere Brisanz, weil ein Rechtsdienstleister angekündigt hat,
Ansprüche für 100.000 Geschädigte geltend zu machen. Eine erste Klage
soll durch den Rechtsdienstleister nach Presseberichten am 03.01.2017
vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht worden sein. Es handelt
sich dabei nicht um die erste Klage, die sich mit der Frage des
EU-Rechts beschäftigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat diese Frage
bundesweit in mehreren hundert Fällen vor verschiedenen Landgerichten
gegen die Volkswagen AG anhängig gemacht. Erstmals müssen sich jetzt
auch Obergerichte wie das OLG Braunschweig und das OLG München mit
dieser Frage befassen.

Der Kläger in diesem Verfahren hatte gegen die Volkswagen AG vor
dem Landgericht Braunschweig im Jahre 2016 eine Klage erhoben. Er hat
das Fahrzeug durch Kaufvertrag direkt von der Volkswagen AG erworben
und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Daneben hat
er geltend gemacht, dass die so genannte
EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Anders gesagt: VW hat
nach Ansicht des Klägers gegen EU-Recht verstoßen und muss deshalb
das Fahrzeug zurücknehmen. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage
abgewiesen und mitgeteilt, dass der Kläger nicht arglistig getäuscht
worden sei. Dagegen hat der Kläger über seine Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berufung eingelegt. Im Rahmen des




Berufungsverfahrens macht die Kanzlei geltend, dass die
EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW gegen EU-Recht
verstoßen hat. Eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts gegen VW
wäre richtungsweisend für alle weiteren Gerichtsverfahren.

Bei der EG-Übereinstimmungsbescheinigung handelt es sich nach der
Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG um eine Erklärung des
Herstellers des Fahrzeugs gegenüber dem Käufer, dass das Fahrzeug
allen europarechtlichen Regelungen entspricht. Die Kanzlei Dr. Stoll
& Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Auffassung, dass
diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Nach Ansicht der
Kanzlei entspricht das Fahrzeug des Klägers gerade nicht den
europarechtlichen Vorschriften, weil die Volkswagen AG nach Aussage
des KBA eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat, die nach
EU-Recht unzulässig ist. Deshalb haftet die Volkswagen AG nach
Ansicht der Kanzlei für den entstandenen Schaden. Der Kläger macht
daher vor dem OLG Braunschweig geltend, dass die Volkswagen AG das
Fahrzeug zurücknehmen muss.

Auch vor dem Oberlandesgericht München ist die Frage des EU-Rechts
derzeit anhängig im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Auch dieses
Verfahren wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Das Landgericht München II
hatte einer Klage gegen einen Händler stattgegeben, die Klage gegen
VW aber abgewiesen. Dagegen wehrt sich der Kläger mit der Hilfe des
EU-Rechts.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend bisher mehr als
1.000 Klageverfahren gegen Händler und teilweise auch gegen die
Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: "Wir werden in der 1.
Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und
auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den
Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften
EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass
wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen
werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal
mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits
mehr als 1.000 Klagen bundesweit bei verschiedenen Landgerichten
erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der
Geschädigten ergangen.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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Datum: 03.01.2017 - 17:13 Uhr
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