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Ist Ihr Beschriftungslaser wirklich sicher?

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Im normalen Gebrauch eines Beschriftungslasers kann es vorkommen, daß Gummi- oder Bürstendichtungen nicht mehr ausreichend Lichtschutz bieten oder daß durch bauliche Maßnahmen am Lasergehäuse die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.


(industrietreff) - Vielleicht kennen Sie das Problem: Nach vielen Jahren im Betrieb haben Sie den Eindruck, daß Ihr Laserbeschriftungssystem nicht mehr ganz den Sicherheitsvorschriften entspricht. Die Situation wird nicht einfacher, dadurch dass eben diese Sicherheitsvorschriften sich im Laufe der Jahre ändern – und dies zu Recht, da es schließlich um den Schutz der / Ihrer Mitarbeiter geht!

Im normalen Gebrauch eines Beschriftungslasers kann es vorkommen, daß Gummi- oder Bürstendichtungen nicht mehr ausreichend Lichtschutz bieten oder daß durch bauliche Maßnahmen am Lasergehäuse die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Es kann aber auch bei bei neuen Laseranlagen oder bei integrierbaren Lasern dazu kommen, daß durch die Art der Anbindung an andere Maschinen Sicherheitsprobleme entstehen oder erst im Nachhinein erkannt werden.

Oftmals bestehen Sicherheitsmängel in den folgenden Systemen / Bereichen:
* Dichtelemente wie Bürsten, Gummilippen, Kunststoffleisten und ähnliches haben zu stark nachgegeben, sind beschädigt oder fehlen.
* Schutztüren schließen nicht mehr komplett aufgrund mechanischem Verzuges.
* Sicherheitsschalter haben sich verstellt und lösen nicht korrekt aus
* Schutzscheiben sind defekt oder fehlen
* Mechanische Schutzeinrichtungen sind defekt, in ihrer Funktion gestört oder fehlen

Die Gefahren, die von einem Beschriftungslaser ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen.
Derartige Laser, bzw. die eingesetzten Strahlquellen haben allesamt eine Ausgangsleistung im ein- oder mehrstelligen Wattbereich und liegen damit (Grenzwert > 500 mW) im Bereich der Klasse 4 Laser. Laser dieser Risikoklasse stellen eine potentielle Gefahr für Haut und Auge dar.

Während die Gefährdung der Haut in der Regel nur schmerzhaft ist und ggf. Narben hinterlässt (und dennoch nicht verharmlost werden darf), ist die Gefährdung für das menschliche Auge sehr ernst zu nehmen. Laserstrahlung hat eine extrem hohe Intensität und wird durch den Aufbau des menschlichen Auges hervorragend auf wesentliche Teile im Auge fokussiert – beispielsweise die Netzhaut, die Makula, oder den Sehnerv selbst. Dies sind alles Stellen, an denen ein Laserstrahl verheerende Schäden anrichten kann, die bis zur Erblindung reichen.





Wie kann man die Sicherheit eins Beschriftungslasers sicherstellen? Welche Vorschriften sind zu beachten?
Derzeit (Stand Januar 2017) sind die folgenden Vorschriften und Normen als Standard zur Sicherstellung der Lasersicherheit anzusehen:
* DIN EN 60825-1
* DIN EN 60825-4
* DGUV Vorschrift 11 – Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung
* DGUV Vorschrift 11 – Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung, Durchführungsanweisung
* DGUV Vorschrift 12 – Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung
* GUV-I 832 – Betrieb von Lasereinrichtungen
* OStrV, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
* TROS Laserstrahlung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


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Laserexperts – Marcus Seineke
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Bereich industrieller Lasersysteme und deren Anwendung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in vielen verschiedenen Branchen.
Unsere Lasersysteme werden eingesetzt zum Kennzeichnen, Schweißen, Schneiden, additiv und subtraktiv Fertigen, wie auch für neue Anwendungen, die durch die immer höher gesetzten Ziele and Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit tagtäglich entstehen.
Weitere Informationen: www.laserexperts.de



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Datum: 05.01.2017 - 11:41 Uhr
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