IndustrieTreff - Nutzungsverbot für "Komfortkamine" in Stuttgart ist Kniefall vor der Ofenindustrie

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Nutzungsverbot für "Komfortkamine" in Stuttgart ist Kniefall vor der Ofenindustrie

ID: 1451957

(ots) - Landesregierung schwächt ursprünglich geplante
Verordnung erheblich ab und lässt Kaminöfen ohne Filter weiterhin bei
Feinstaubalarm die Luft verschmutzen - Deutsche Umwelthilfe fordert
generelles Nutzungsverbot für Öfen ohne wirksame Abgasreinigung -
Behörden sind aufgefordert, Regelung zu kontrollieren und Verstöße zu
sanktionieren

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch
abgeschwächten Vorgaben für sogenannte "Komfortkamine" in Stuttgart,
die am 31.1.2017 vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg
beschlossen wurden. Die Verordnung verfehlt ihr Ziel, für saubere
Luft in Stuttgart zu sorgen. Denn alle neueren Öfen, die seit dem
1.1.2015 errichtet wurden, erhalten pauschal einen Freibrief und sind
vom Nutzungsverbot ausgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war
vorgesehen, dass Kaminöfen bei Feinstaubalarm nur dann genutzt werden
dürfen, wenn diese mit einem Filter ausgestattet sind.

"Abermals knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie
ein und verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den
Augen. Noch im Januar hat sich das zuständige Verkehrsministerium in
einer Stellungnahme klar gegen weitere Ausnahmen ausgesprochen -
insbesondere auch gegen eine pauschale Ausnahme für neue Kaminöfen,
welche vehement von den Industrieverbänden gefordert wurde. Innerhalb
weniger Wochen scheint es in dem von Winfried Hermann geführten Haus
zu einem lobbygetriebenen, nicht nachvollziehbaren Sinneswandel
gekommen zu sein", kritisiert Jürgen Resch,
DUH-Bundesgeschäftsführer.

"Komfortkamine", also Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen, müssen
die Staub-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand einhalten. Analog
zum Pkw-Bereich besteht auch bei Öfen das Problem, dass in der
Realität deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden als vom
Hersteller angegeben. Selbst neuere Öfen, welche die seit 2015




bundesweit geltenden Grenzwerte einhalten, sind daher nicht
emissionsarm. Sie produzieren im Vergleich zu einem alten
Dieselfahrzeug ein Vielfaches mehr Feinstaub und verschmutzen die
Luft.

"Die Bewohner Stuttgarts sind von Dieselabgasen und Feinstaub
gebeutelt. Es müssen daher endlich wirksame Einfahrverbote für
Diesel-Pkw und Nutzungsverbote für schmutzige Öfen her. Bereits die
ursprünglich geplanten Vorgaben für "Komfortkamine" waren nicht
sonderlich ambitioniert. Durch die zusätzliche Ausnahmeregelung ist
die Verordnung nun vollends verwässert. So kann die Luftqualität in
der Feinstaub- und Stickstoffdioxidhauptstadt Deutschlands nicht
verbessert werden", betont Resch.

Deutschlands Nachbarstaaten gehen konsequenter vor: Im
österreichischen Graz dürfen bei hohen Feinstaubwerten keine
Kaminöfen mehr genutzt werden - unabhängig davon, ob diese neu oder
alt sind. Im polnischen Krakau sollen Feuerungsanlagen für
Festbrennstoffe wie Holz oder Kohle ab Herbst 2019 komplett verboten
werden. Die DUH fordert, die Nutzung von Kaminöfen in Regionen mit
hoher Feinstaubbelastung komplett zu verbieten bzw. diese auf Anlagen
mit wirksamer Emissionsminderungstechnik zu beschränken.

Neben den zahlreichen Ausnahmeregelungen bemängelt die DUH, dass
die in Stuttgart geplanten behördlichen Kontrollen des
Nutzungsverbots unzureichend sind und Verstöße keine unmittelbaren
Sanktionen zur Folge haben. Weiterhin ist die Landesverordnung auf
Stuttgart beschränkt: Damit bleiben Regionen oder Städte wie Tübingen
außen vor, die ebenfalls eine hohe Feinstaubbelastung durch
Holzfeuerung aufweisen. Die Landesregierung müsse daher nach Ansicht
der DUH die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen verbessern,
entsprechende lokale Beschränkungen einzuführen. Laut der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) waren
kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Jahr 2014 für 38 Prozent des
Feinstaubs (PM2,5) in Baden-Württemberg verantwortlich und sind damit
die Hauptquelle feiner Partikel.

Links: Mehr Informationen zum Thema Holzfeuerung:
http://www.duh.de/cleanheat/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr & Luftreinhaltung
0302400867-72, saar(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 03.02.2017 - 11:29 Uhr
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