Absicherung der Brennstoff-Versorgung
Gütezeichen fürüberwachte Transporteure
(industrietreff) - sup.- Kennen Sie die Gesetzeslage zu Gefahrguttransporten im Straßenverkehr? Ein Autofahrer, der nur mit seinem PKW zur Arbeit pendelt und gelegentlich eine Urlaubsreise unternimmt, sieht da wohl kaum einen Informationsbedarf. Aber möglicherweise ist er nicht als Fahrer, sondern als Hausbesitzer von der Gefahrgut-Thematik betroffen: Sofern zur Wärmeerzeugung nämlich ein leitungsunabhängiger Brennstoff wie z. B. Heizöl, Flüssiggas oder Holz genutzt und direkt im oder am Wohngebäude gelagert wird, sichern die entsprechenden Vorschriften eine zuverlässige Belieferung. Jeder Energiehändler, der mit diesen Transporten beauftragt wird, muss eine umfangreiche Sammlung an Regelwerken zur Beförderung gefährlicher Güter kennen und befolgen. Dabei geht es z. B. um die Klassifizierung und Kennzeichnung entzündbarer Stoffe, um die korrekte Ausstattung der Tankfahrzeuge und um die Qualifikation des Lieferpersonals. Die vorgeschriebenen Schulungen und Weiterbildungen der Fahrzeugführer entsprechen ihrer Verantwortlichkeit und müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Das ist schon deshalb wichtig, weil sich nicht nur die technischen Rahmenbedingen ändern, sondern wegen der europaweiten Abstimmung nationaler Normen immer wieder auch die Gesetzeslage.
Solche Detail-Kenntnisse der einschlägigen Paragraphen brauchen sich Hausbesitzer natürlich nicht anzueignen. Sie sollten allerdings darauf achten, ihre Wärmeenergie ausschließlich über Händler zu beziehen, bei denen auf die strikte Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften großer Wert gelegt wird. Dafür genügt es, bei der Brennstoff-Bestellung einen Händler mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu wählen. Diese Kennzeichnung ist ein eindeutiger Nachweis dafür, dass Lager, Liefertechnik und Mitarbeiter-Kenntnisse in strengen Prüfverfahren durch externe Sachverständige überwacht werden. Um Brennstoff-Kunden vor überhöhten Zahlungen zu schützen, sind auch die Messgeräte an den Tankwagen und die Abrechnungsmodalitäten im Visier der Kontrolleure. Seriöse Lieferanten, die den strengen Prüfbestimmungen gerecht werden, lassen sich unter www.guetezeichen-energiehandel.de aufrufen.
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Datum: 06.02.2017 - 11:36 Uhr
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