Tank-Installation ohne Planungskompromisse
Wasserrechtliche Vorgaben sind kein Handicap
(industrietreff) - sup.- Industrielle Bauvorhaben, die die Installation von Tankanlagen umfassen, unterliegen wasserrechtlichen Vorgaben. Der Schutz des Erdreichs und des Grundwassers vor einer Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe muss bei diesen Projekten Vorrang vor architektonisch-gestalterischen Erwägungen haben. Damit jedoch die eine Anforderung die andere nicht ausschließt, sollte bereits in einer frühen Planungsphase ein Tanktechnik-Fachbetrieb mit einer Zulassung nach Wasserrecht hinzugezogen werden. Diese Profis kennen sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Tank-Errichtungen als auch alle Optionen, um die passende Variante für das jeweilige Vorhaben zu entwickeln. Ob es um einen einzelnen Heizöltank für die Gebäudebeheizung oder um eine Großtankanlage für die chemische Produktion geht: Durch die rechtzeitige Einbeziehung der Experten lassen sich unbefriedigende Kompromisslösungen oder sogar Planungsfehler mit haftungsrechtlichen Konsequenzen vermeiden.
Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) verweist auf die Fachkenntnisse, die die Aufgabe der Tank-Installation erfordert. Die Anlagenplaner und Monteure stehen dabei in der gesetzlichen Pflicht, jedes Gefährdungspotenzial an Behältern, Leitungen, Armaturen, Entsorgungssystemen und Sicherheitseinrichtungen auszuschließen. Das gilt ebenso für Maßnahmen nach der Inbetriebnahme, wenn Wartungs- oder Instandsetzungsaufgaben durchgeführt werden müssen. Um sicherzustellen, dass ein Fachbetrieb dafür die erforderlichen Kompetenzen, sollte bei der Auftragsvergabe auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik geachtet werden. Für dieses Prädikat gelten streng überwachte Güte- und Prüfbestimmungen, die unter anderem die Schulung und die Ausstattung der Fachbetriebe betreffen. Orientierungshilfe gibt die Internetseite www.bbs-gt.de: Hier sind ausschließlich Betriebe verzeichnet, die die Qualitätskontrollen für das RAL-Gütezeichen erfolgreich absolviert haben.
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Datum: 06.02.2017 - 12:35 Uhr
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