Kabinett beschließt Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff (FOTO)

(ots) - 
   Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der 
Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026
beschlossen. Die Steuerermäßigung soll einen Marktimpuls für den 
klimaschonenden Kraftstoff anstoßen. Die Brancheninitiative Zukunft 
ERDGAS begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
   Die Fortschreibung der bisherigen Steuererleichterung war bereits 
im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wurde aber erst jetzt 
beschlossen. Zukunft ERDGAS hat sich nachhaltig für eine 
Fortschreibung der Steuerermäßigung bis 2026 eingesetzt. "Die 
Verlängerung war überfällig, zuletzt brachte die Verunsicherung schon
einen Marktrückgang", kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand von 
Zukunft ERDGAS. "Das Verkehrsministerium schafft jetzt aber eine 
stabile Planungssicherheit bis 2026 und damit gute Voraussetzungen 
für die Entwicklung des alternativen Kraftstoffs. Hersteller, Kunden 
und Tankstellenbetreiber bekommen jetzt Klarheit." Die 
Steuerermäßigung wird bis 2024 im gleichen Umfang wie bisher 
fortgesetzt. Für die folgenden Jahre findet eine Degression statt.
   Erdgas als Kraftstoff ist ein wichtiger Baustein für die 
Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. So stoßen 
Erdgasfahrzeuge etwa ein Viertel weniger CO2 als vergleichbare 
Dieselfahrzeuge aus. Gegenüber Benzinern wird sogar ein Drittel 
eingespart. Aber nicht nur für das Klima bietet der Kraftstoff 
Vorteile. Gerade bei den aktuell stark diskutierten Emissionen von 
Stickoxiden (NOx) und Feinstaub können Erdgasfahrzeuge punkten. 
Anders als Dieselfahrzeuge und Benziner stoßen CNG-Fahrzeuge fast 
keinen Feinstaub oder Stickoxide aus. Sie bieten damit eine 
praktikable und marktreife Lösung für besonders betroffene Gebiete 
wie Innenstädte. "Erdgas als Kraftstoff emittiert deutlich weniger 
CO2 als Benzin, auch mit Blick auf Stickoxide und Feinstaub ist 
Erdgas umweltfreundlich. Durch die Steuerermäßigung ist Erdgas nicht 
nur sauber, sondern auch günstig. Das macht es zu einer echten 
Alternative zu Benzin und Diesel", fasst Kehler die Umweltvorteile 
von Erdgas zusammen.
   Ein weitere Vorteil, der ausschlaggebend für die Fortschreibung 
der Steuerermäßigung war, ist das Potenzial, CNG zu 100 Prozent 
regenerativ zu erzeugen. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als 
auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie, die aus 
überschüssigem Ökostrom synthetisches Erdgas erzeugt, kann 
vollständig CO2-neutrales Erdgas erzeugt werden. Bereits heute hat 
CNG bundesweit im Schnitt einen 20-prozentigen Biomethan-Anteil und 
trägt so zur Entlastung des Klimas bei.
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Michael Oppermann 
Neustädtische Kirchstraße 8
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Datum: 15.02.2017 - 13:31 Uhr
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