IndustrieTreff - Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache

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Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache

ID: 1457937

(ots) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung der
Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung
nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des
Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu
verlängern

Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf
des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und
Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung
für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur
Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger
Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des
SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit,
weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die
überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der
wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million
Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die
günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der
Steuervergünstigung für LPG - die im Koalitionsvertrag der Großen
Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015
eindeutig vorgesehen war - und die daraus resultierende Annäherung
von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende
Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff
Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind,
da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem
LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos
mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte
müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die
Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des




parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas
(CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert
werden - im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch
aus umweltpolitischen Gesichtspunkten.

Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt

LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr
viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und
Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den
Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der
Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256
Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen
über weitgehend ähnliche Umweltvorteile. Objektiv betrachtet
erscheint die starke Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas
daher nicht gerechtfertigt.

E-Mobilität ist Stadtthema - Autogas wird im ländlichen Raum
gebraucht

Die Diskussion um die E-Mobilität verkennt, dass dies bisher
ausschließlich ein Thema für den Stadtverkehr ist. Doch was ist mit
der Bevölkerung im ländlichen Raum? Gerade hier, wo größere Strecken
zurückgelegt werden müssen, ist Autogas die kostengünstige und
umweltfreundliche Alternative zur Gestaltung der Übergangszeit der
Energiewende - mit komplett ausgebauter Infrastruktur von bundesweit
7.000 LPG-Tankstellen.

Die Argumentation des Bundesfinanzministeriums ist nicht tragbar

Der aus dem Bundesfinanzministerium stammende Gesetzesentwurf zur
Änderung des Energiesteuergesetzes beruft sich maßgeblich auf ein
Gutachten der Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu),
das vor dem Hintergrund der höheren Steuerausfälle durch Autogas
(LPG) künftig eine zeitlich begrenzte und auf Erdgas (CNG)
fokussierte Energiesteuerermäßigung empfiehlt. Die höheren
Steuerausfälle ergeben sich allerdings allein aus der im Vergleich zu
Erdgas höheren Anzahl zugelassener LPG-Fahrzeuge. Diesen Umstand LPG
anzulasten und als Begründung für die acht Jahre kürzere Förderdauer
zu verwenden, ist nicht tragbar. Die Streichung der
Steuerbegünstigung von LPG verkennt außerdem, dass die
Steuermindereinnahmen von circa 180 Millionen Euro pro Jahr für LPG
und CNG zusammen verglichen mit den Mindereinnahmen durch die
Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff in Höhe von jährlich circa
sieben Milliarden Euro verschwindend gering sind.

Mit Blick auf die umwelt- und sozialpolitischen Vorteile von LPG
sollte die Energiesteuerermäßigung für den wichtigsten alternativen
Kraftstoff in Deutschland deshalb über 2018 hinaus verlängert werden.

Uwe Thomsen

Uwe Thomsen ist Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG
und setzt sich für eine mach- und bezahlbare Energiewende ein.

Über die Propan Rheingas GmbH & Co. KG

Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG ist seit über 90 Jahren
Kompetenzführer in der Versorgung mit leitungsunabhängigem Flüssiggas
und steht für transparenten und fairen Service. Der TÜV Nord hat
Rheingas im Juni 2016 als eines der wenigen Unternehmen in der
Branche für geprüfte Service- und Montagequalität sowie hohe
Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Die mittelständische
Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Brühl und bundesweiten Standorten
bündelt Energietechnik - Energieeffizienz, Gas und Heizungsbau - und
Energieversorgung mit Flüssiggas, Autogas, Erdgas, Strom und
Solartechnik. Rheingas greift bei Planung, Anlagenbau, Gasversorgung,
Wartung und Service konsequent auf eigenes Personal mit umfassendem
technischem Know-how zurück. Deutschlandweit betreibt Rheingas etwa
150 Autogastankstellen in Eigenregie. www.rheingas.de

Gerne steht Ihnen der Flüssiggas-Experte Uwe Thomsen für ein
Interview zur Verfügung.

Diesen Text sowie ein Portraitfoto von Uwe Thomsen,
Geschäftsführer Propan Rheingas GmbH & Co. KG, finden Sie unter:
www.konstruktiv-pr.de/steuer-auf-autogas-belastet-einkommensschwache



Pressekontakt:
Pressestelle Rheingas
c/o Konstruktiv PR Beratungsgesellschaft mbH
Dr. Katja Niemeyer
Tel: 0228 98143334
Mobil: 0160 7170210,
niemeyer(at)konstruktiv-pr.de

Original-Content von: Propan Rheingas GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.02.2017 - 14:38 Uhr
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