Pfeiffer/Bareiß: Energiewende hält Einzug in die Städte
(ots) - Bundestag verabschiedet Mieterstromgesetz
   Mieter werden künftig stärker durch die sogenannten 
Mieterstrommodelle gefördert. Der Bundestag wird das 
Mieterstromgesetz am morgigen Mittwoch in 2. und 3. Lesung 
abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und 
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim 
Pfeiffer und der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
Thomas Bareiß:
   Joachim Pfeiffer: "Es ist richtig und wichtig, die Mieter stärker 
an der Energiewende teilhaben zu lassen. Wir begrüßen deshalb die nun
erzielte Einigung zur Förderung von Mieterstrom. Dabei hat die Union 
durchgesetzt, dass der Gesamtausbau bei jährlich 500 Megawatt 
gedeckelt wird. Denn es gilt, die Kosten im Blick zu halten. Oberstes
Ziel muss der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-Förderung sein. 
Statt der bisherigen Subventionierung muss der Ausbau der 
erneuerbaren Energien künftig stärker markt- und 
wettbewerbsorientiert vorangetrieben werden. Hiefür sind die 2016 
eingeführten Ausschreibungen ein erster wichtiger Schritt."
   Thomas Bareiß: "Mit dem Mieterstromgesetz bringen wir die 
Energiewende in die Städte. Künftig können auch Mieter und Eigentümer
von Wohnungen von der Energiewende profitieren. Die Solarenergie kann
damit ihr Potenzial auch in den Städten entfalten. Auch diese 
Förderung wird von den Stromverbrauchern finanziert. Daher ist es 
richtig, dass wir mit einem Zubaudeckel von 500 Megawatt jährlich die
Kosten begrenzen, die bei EEG-Förderung und Netzentgelten entstehen. 
Zudem werden wir 2019 die Mieterstromregelung überprüfen, um mögliche
Überförderungen und Negativeffekte zu vermeiden."
   Hintergrund:
   Bereits 2016 haben sich die Koalitionsparteien im Rahmen der 
Beratungen zur EEG-Novelle darauf geeinigt, die sogenannten 
Mieterstrommodelle stärker zu fördern, um auch Mieter an der 
EEG-Förderung zu beteiligen. Nach geltender Rechtslage bietet 
Mieterstrom bereits heute aufgrund seiner Befreiung von Netzentgelten
und anderen Umlagen einen Preisvorteil gegenüber dem Fremdbezug von 
Strom. Allerdings reicht dieser nicht aus, um die sogenannten 
Mieterstrommodelle attraktiv zu machen. Das soll mit dem nun 
vorliegenden Gesetzesentwurf geändert werden, der vorsieht, dass die 
Höhe der Vergütung je nach Anlagengröße  zwischen 2,2 und 3,8 Cent 
pro Kilowattstunde liegt."
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Datum: 28.06.2017 - 13:21 Uhr
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