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EGRR: Wie sich der Strompreis (wirklich) zusammensetzt - 109 Prozent Preissteigerung für Strom seit dem Jahr 2000 - Energiekosten belasten Verbraucher sowie KMUs in Deutschland

ID: 1505487

(ots) - Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von
den Netzentgelten, die EEG-Umlage, der Weltkohlehandel und damit
verbundene Finanzspekulationen sowie mangelnde Transparenz bei der
Preisgestaltung haben in den vergangenen Jahren zu massiven
Strompreiserhöhungen geführt. Diese gehen letztlich zu Lasten der
privaten Verbraucher sowie der kleinen und mittleren Unternehmen.
Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft
Rhein-Ruhr eG, erklärt, wie sich der Strompreis (wirklich)
zusammensetzt und fordert mehr ökonomische und soziale Gerechtigkeit.

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist seit dem Jahr
2000 um 109 Prozent gestiegen, von 13,94 auf 29,16 Cent in 2017 pro
Kilowattstunde (kWh). Mehr als die Hälfte davon zahlt der private
Verbraucher an den Staat - für Steuern, Abgaben und Umlagen.
"Hierzulande findet eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der
Kosten zu Lasten der Allgemeinheit statt", sagt Gerfried I. Bohlen,
Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR).

Netzentgelte

Seit 2008 sind die Netzentgelte um 27 Prozent gestiegen.
Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als zehn
Gigawattstunden sind dabei von deren Zahlung befreit. "Als Argument
der Politik gilt die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit dieser
Unternehmen auf dem Weltmarkt. Das ist aus meiner Sicht nicht
haltbar, da auch andere Staaten dafür Sorge tragen, dass ihre
Unternehmen konkurrenzfähig bleiben. Die Kosten werden auf die
privaten Verbraucher abgewälzt, ungeachtet der individuellen
Lebenssituationen von Familien und Alleinerziehenden", so Bohlen.
Etwa 17 Millionen Haushalte waren im ersten Quartal dieses Jahres von
einer Erhöhung ihrer Tarife betroffen, Tendenz steigend. "Allen
Verbrauchern werden geschätzt Mehrkosten von 4,3 Milliarden Euro




zugemutet, die im Normalfall von den bevorzugten Unternehmen ohne
Probleme zu zahlen wären", so Bohlen.

Der legalisierte Kostenvorteil verzerre zudem den Wettbewerb am
deutschen Markt zu Lasten des Klein- und Mittelstandes. Bohlen:
"Energiekosten gehören zu den höchsten innerbetrieblichen Kosten.
Deren Umlage auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen belasten somit
auch die Wirtschaftlichkeit von kleinen und mittleren Unternehmen."

EEG-Umlage

Ein weiterer Faktor für den Preisanstieg liegt laut Bohlen in der
EEG-Umlage, die sich zum 01. Januar 2017 um 8,3 Prozent auf 6,88 Cent
pro Kilowattstunde erhöht hat. Die jeweilige EEG-Umlage errechnet
sich aus einer Prognose der Netzbetreiber hinsichtlich Einnahmen und
Ausgaben für das kommende Jahr. Auch der Saldo des EEG-Kontos wird
berücksichtigt und ein Puffer von zehn Prozent als Liquiditätsreserve
im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur eingerechnet. "2016 war das
EEG-Konto das ganze Jahr über im Plus, und Ende August waren vom
Polster noch beinahe drei Milliarden Euro übrig. Die Prognose der
Netzbetreiber, dass der starke Zubau bei der Windenergie den
Überschuss im Jahresverlauf sukzessive aufbraucht, trat nicht ein",
sagt Bohlen, und ergänzt: "Der hohe Kontostand weckt jedes Jahr
Begehrlichkeiten, doch statt die Verbraucher sowie den Klein- und
Mittelstand zu entlasten, wurden weitere Industriezweige durch eine
Befreiung der EEG-Umlage begünstigt. Die Zahl der befreiten
Unternehmen ist 2016 bereits auf 2.137 angestiegen - die gewährten
EEG-Rabatte summierten sich für das Jahr 2014 auf 4,8 Milliarden
Euro. Geld, das die ,nicht privilegierten Verbraucher aufbringen
müssen", so Bohlen.

Einen möglichen Ausweg sieht der EGRR-Vorstandsvorsitzende in
einem Vorschlag des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Dieser
plädiert für die Ersetzung der EEG-Umlage durch einen "Energiesoli",
der über einen Aufschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer
finanziert werden soll. Bohlen: "Dieser Vorschlag sollte daraufhin
geprüft werden, ob damit eine gerechtere Umverteilung der
Energiekosten gewährleistet werden kann."

Weltkohlehandel

Zudem wirken sich der Weltkohlehandel und damit verbundene
Finanzspekulationen auf den deutschen Strompreis aus. "Der
Kohlestromexport erreicht derzeit ein Allzeithoch, vor allem aufgrund
des günstigen Preises dieses Energieträgers", so Bohlen. "Im Jahr
2016 erreichte der Derivatehandel in Europa etwa das 40-fache des
physischen Volumens. Wenn im Derivatehandel mit Kohle mit Verlusten
zu rechnen ist, kann diese Erwartung am Spotmarkt den Strompreis in
die Höhe treiben. Somit wird auch hier das Risiko auf den Verbraucher
übertragen", erklärt der EGRR-Vorstandsvorsitzende. Vielmehr müsse
die Energiewende im Verzicht auf umwelt- und klimabelastende fossile
Energieträger intensiver umgesetzt werden - ohne zusätzliche
finanzielle Belastungen für die Verbraucher.

Mangelnde Transparenz

Obwohl Deutschland im Bereich Strom einen Exportüberschuss
verzeichnet, wird immer noch Strom aus dem Ausland importiert. "Dabei
werden mögliche künftige Ereignisse, die nicht direkt mit der
deutschen Energiepreisfindung im Zusammenhang stehen, dem Verbraucher
aufgelastet. So hat in der Vergangenheit die Erwartung einer
Hitzewelle in Frankreich den hiesigen Strompreis nach oben getrieben,
in einem anderen Fall wurde mit Produktionsproblemen in Australien
spekuliert, oder es werden Wartungsarbeiten bei Atomkraftwerken im
Ausland als Gründe für Preiserhöhungen herangezogen", sagt Bohlen.
Grundsätzlich sollten verlässliche Kosten die Grundlage der
Energiepreisberechnung bilden. "Jeder Energieverbraucher hat das
gesetzlich verbriefte Recht nach § 16, Abs. 1
Stromgrundversorgungsverordnung, die Kosten seiner Energie bis in
Detail aufgeschlüsselt zu bekommen. Für die Gestaltung des
Energiemarktpreises durch die Großhändler und durch die Energiebörse
gibt es keine plausibel nachvollziehbaren Erläuterungen", betont der
EGRR-Vorstandsvorsitzende.



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Datum: 29.06.2017 - 12:01 Uhr
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