IndustrieTreff - KWK-Ausschreibungen kommen zu früh

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KWK-Ausschreibungen kommen zu früh

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(PresseBox) - Am 29.06.2017 hat der Bundestag eine Verordnung verabschiedet, welche Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme regelt für das Leistungssegment 1 bis 50 MW. Die erste Ausschreibung soll bereits in diesem Jahr, am 1. Dezember 2017 erfolgen.
Der B.KWK hatte sich zuvor gemeinsam mit der ASUE und dem VfW in einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Dem Vorschlag künftig Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten (1-10 MW und 10-50 MW) vorzunehmen, folgte der Gesetzgeber nicht.
Zudem plädierten die Verbände dafür, das Ausschreibungsvolumen von 2018 bis 2021 jährlich zu erhöhen. Diesem Vorschlag zur Steigerung des KWK-Ausbaus wurde nicht entsprochen.
Der Gesetzgeber berücksichtigte jedoch den Einwand, den die Verbände in Bezug auf den Zwang zur Verknüpfung des KWK-Prozesses ? innerhalb innovativer KWK-Systeme ? mit einem Wärmeerzeuger einbrachten. Laut Beschluss müssen nur noch 30 Prozent der ausgekoppelten Wärmeleistung mit einem elektrischen Wärmeerzeuger erzeugt werden können. Das erhöht die Technologieoffenheit an dieser Stelle. Im Gesetzesentwurf lag der Wert hingegen noch bei 100 Prozent.
Überdies kam der Gesetzgeber einem weiteren Vorschlag der Verbände nach und senkte die zu hinterlegende  Sicherheitsleistung. Diese wurde im Beschluss von 100 Euro auf 70 Euro pro Kilowatt installierter KWK-Leistung gesenkt. Die Sicherheitsleistung ist hierdurch ähnlich hoch wie bei der Solarenergie (50 Euro) und Biomasse (60 Euro).
Generell wirkt der Start der KWK-Ausschreibungen bereits in diesem Jahr etwas verfrüht. Da erst seit kurzem Ausschreibungen für Photovoltaik und Offshore-Windparks stattfinden, liegen diesbezüglich noch nicht ausreichend Erfahrungswerte vor.
Die Bundesregierung musste jedoch die Verordnung für KWK-Ausschreibungen so schnell auf den Weg bringen, da dies eine Auflage der EU-Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des neuen KWK-Gesetzes 2016 ist. Die Ermächtigung zum Erlass dieser Verordnung erhielt der Bundeswirtschaftsminister in der Novelle KWKG 2017.





Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile rund 520 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.


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Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile rund 520 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.



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Datum: 07.07.2017 - 08:14 Uhr
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